Jochen Ritter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung greift aktuelle Entwicklungen auf und setzt Impulse, soweit das innerhalb des Baurechtes möglich ist. Lassen Sie mich das an einigen Schlagwörtern oder Stichwörtern deutlich machen. Dezentrale Energieversorgung: Spätestens seit Beginn des russischen Angriffskrieges, wenn nicht aus guten Gründen schon vorher, gibt es so gut wie keine Bauherrschaft – jedenfalls kenne ich keine –, die sich nicht ohnehin damit auseinandersetzt, wie sie selbst Beiträge dazu liefern kann. Das gilt für Gewerbetreibende – je energieintensiver das Geschäftsmodell, desto mehr –, aber auch für Private. Diesen Trend verstärken wir, indem wir die Nutzung von Dachflächen für energetische Zwecke schrittweise obligatorisch machen, erst für Nichtwohngebäude, dann für Wohngebäude, erst beim Neubau, dann beim Umbau im Bestand. Die öffentliche Hand geht selbstverständlich vorbildhaft voran. Wofür die Kraft der Sonne genutzt wird, ob für Strom oder für Warmwasser, das bleibt der Bauherrschaft überlassen, ob Photovoltaik, kurz: PV, oder Solarthermie. Auch an den Fassaden ist uns das recht. Für Betriebe, die nicht nur auf Solarbestrahlung setzen wollen, sondern mit dem Gedanken spielen, unmittelbar neben ihren Produktionsstätten ein Windrad zu betreiben, erweitern wir die Spielräume über den von der Regierung vorgelegten ambitionierten Gesetzentwurf hinaus. Auch ansonsten flankieren wir die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Wenn es eine Wärmepumpe 25.10.2023 sein soll, auf die es im Zweifel nach dem Gebäudeenergiegesetz für viele Bauvorhaben hinauslaufen wird, dann geben wir den nötigen Spielraum auch im Quartiersmaßstab. Nicht zuletzt machen wir die Bauordnung sozusagen H2-ready, indem wir das Heizen mit Wasserstoff bereits jetzt in den Blick nehmen. Stichwort „Nachhaltigkeit“: Inwieweit Schottergärten schön sind, ist eine Geschmacksfrage, über die man bekanntlich nicht streitet, aber sie sind jedenfalls kein Hort der Artenvielfalt. Deshalb machen wir noch deutlicher, als das bisher der Fall war, dass wir für Grünflächen auf Baugrundstücken andere Lösungen präferieren. Diese Tür machen wir mit unserem Änderungsantrag auch für große gewerbliche Stellplätze auf. Wer sie nicht mit aufgeständerten PV-Elementen überbauen möchte, der kann die versiegelte Fläche auch in regelmäßigen Abständen mit standortgerechten Bäumen ausstatten, die inmitten von Asphalt und Beton ein Mindestmaß an Fauna und Flora gewährleisten. Stichwort „mobile Kommunikation“: Wir erleichtern die Aufstellung von Sendemasten gleich in zweierlei Hinsicht, nämlich was die Höhe und auch was die Bürokratie angeht. Das wird der Netzabdeckung Vorschub leisten, vor allem wenn es um den kommenden Mobilfunkstandard 5G geht, für den voraussichtlich mehr Masten erforderlich sein werden, als das aktuell für 4G der Fall ist. Stichwort „Digitalisierung“: Das Bauantragsverfahren kann ab dem 01.01.2024 vollständig digital ablaufen, soweit noch erforderlich; denn der eine oder andere Sachverhalt wird keiner Genehmigung, keines Verfahrens mehr bedürfen, Stichwort: „Gebäudeklasse 4“. Das wird die Prüfung der Anträge durch die Bauaufsichten beschleunigen. Die Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zukünftig regelmäßig zu absolvieren ist, wird ihr Übriges dazutun. Das Bauantragsverfahren steht zukünftig weiteren Kreisen offen, als das bisher der Fall ist; denn wir beziehen das Handwerk in den Kreis der Bauvorlageberechtigen ein – nicht pauschal, nicht unbeschränkt, nicht ohne Voraussetzungen, wie wir sie auch den Architekten und Ingenieuren abverlangen. Wir trauen dem Handwerk einiges zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie das im Detail, zum Beispiel hinsichtlich Aus- und Fortbildungen, aussehen soll, das wird sich aus einer Rechtsverordnung ergeben, die das MHKBD erlässt. Damit gehen wir an dieser Stelle rechtstechnisch denselben Weg wie im Falle der Solardachpflicht. Ich hatte es eingangs angesprochen: Wir wollen die Bauordnung weder mit energetischen noch mit berufsständischen Inhalten überfrachten. Das Bauen ist Landtag und bleibt im Mittelpunkt – nun zeitgemäßer und zukunftsträchtiger denn je. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
