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Dietmar Panske

CDU 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dahm, ein paar Zahlen werde ich gleich noch einmal wiederholen. Das ist wichtig, damit man sie im Gesamtkontext noch einmal erklären kann. Europa, Deutschland und NRW – das haben wir am heutigen Tag schon einige Male gehört – befinden sich in einer der schwersten Migrationskrisen seit Jahren. Neben den über 225.000 ukrainischen geflüchteten Menschen, die zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, kamen noch weitere knapp 46.000 asylsuchende Menschen in diesem Jahr. Die Kreise, Städte und Gemeinden leisten Herausragendes. Das wird immer wieder betont, und auch ich will das deutlich machen. Aber sie kommen, was die Aufnahmekapazitäten und Möglichkeiten angeht, an ihre Grenzen. Viele Kommunen bauen Notunterkünfte, stellen Wohncontainer auf oder mieten Mehrfamilienhäuser oder Lagerhallen an, um die Geflüchteten unterbringen zu können. Die schwarz-grüne Landesregierung erkennt diese herausragenden Leistungen an. Deshalb ist es wichtig, entschieden auf die Hilferufe der Städte und Landtag Gemeinden zu reagieren und sie mit pragmatischen Lösungen zu unterstützen. Daher hat sich die Landesregierung – es ist einige Male angesprochen worden – im September mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände auf ein gemeinsames Vorgehen zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten verständigt. Diese Verständigung unterstreicht die Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen in NRW. Demnach stellt das Land jetzt noch einmal 808 Millionen Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind auch die Bundesmittel, die am 10. Mai dieses Jahres in Höhe von 215 Millionen Euro zugesagt waren, davon 100 Millionen zweckgebunden für die Digitalisierung der Ausländerbehörden. 593 Millionen Euro werden aus dem Landessondervermögen zur Verfügung gestellt. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt jetzt bereits 2,4 Milliarden Euro den Städten und Gemeinden für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Geflüchteten zur Verfügung gestellt hat. Beim Thema „Unterbringung“ – Herr Dahm hat gerade noch einmal die Zentralen Unterbringungseinrichtungen angesprochen – ist es wichtig, dass Land und Kommunen an einem Strang ziehen und gemeinsam versuchen, Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Daher ist zugesagt worden, bis Anfang 2024 3.000 weitere Plätze netto zur Verfügung zu stellen. Auch ganz wichtig für die Städte und Gemeinden: Ab dem 1. Dezember soll zudem die Anpassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kommen, mit einer Eins-zu-eins-Anrechnung der Geflüchteten in den Unterbringungseinrichtungen auf die Aufnahmekontingente der Kommunen. Das war immer eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Familie. Das ist daher eine richtige Maßnahme. Vieles ist also auf dem Weg. Gleichzeitig kann ich Ihnen nicht ersparen: Die kommunalen Spitzenverbände haben auch eindeutige Forderungen und Kritik an den Bund gerichtet. Das muss man an der Stelle auch so ehrlich sagen. Aufgrund der steigenden Zahlen wird immer davon gesprochen, dass wir ein atmendes und auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung, Integration von Geflüchteten brauchen. Herr Dahm, Sie haben gerade gesagt, es sei eine Selbstverständlichkeit des Landes. Ja, das ist es, aber es ist auch eine Selbstverständlichkeit, dass der Bund, die Kommunen an dieser Stelle ausreichend unterstützt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da muss man fairerweise sagen: Ich will gar nicht absprechen, dass die Notwendigkeit erkannt wurde. 25.10.2023 Nur der tatsächliche Wille zur Umsetzung scheint mir zu fehlen. Damit nicht genug: Die SPD-geführte Bundesregierung will den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im kommenden Jahr deutschlandweit nur noch maximal 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Wir kommen von einer Summe von 3,75 Milliarden Euro in diesem Jahr – und das bei steigenden Zahlen von Geflüchteten. Erklären Sie das mal den Landräten und den Bürgermeistern vor Ort. Auch die Sozialverbände blicken mit Sorge auf die massiven und dieser Art beispiellosen Kürzungen, die im Bundeshaushalt vorgenommen werden sollen. Die Integrations- und Unterstützungsangebote für Geflüchtete und Zugewanderte werden massiv eingeschränkt. Ob es die Kürzungen bei psychosozialen Zentren, Zuschüsse für die Wohlfahrtsverbände oder andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten sind: Vieles soll dem Sparvorhaben der Bundesregierung zum Opfer fallen. Ob das in der derzeitigen Situation der richtige Ansatz ist, diese Bewertung überlasse ich Ihnen ganz allein. Als schwarz-grüne Zukunftskoalition stehen wir uneingeschränkt zu der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. Ich appelliere daher wirklich an Sie hier im Landtag und auch an die Fraktionen von SPD und FDP, sich mit Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner in Verbindung zu setzen und Druck und Einfluss auszuüben, damit diese Kürzungen so im nächsten Jahr nicht kommen. Der Vorlage der Landesregierung für die Aufnahme von Krediten zur Bewältigung der Krisensituation, aber auch allen anderen Ausgaben, die verbunden sind mit der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, stimmt die CDU zu. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗