Herbert Reul
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich kann es noch ein bisschen genauer erklären. Beim Dozenten A. hat ein Gespräch stattgefunden. Der Dozent A. hat sich im Gegensatz zu dem anderen Fall öffentlich entschuldigt und das als einen Fehler bezeichnet. Daraufhin hat die Hochschule – nicht ich – entschieden: Okay, wenn er das einsieht, dann ist es gut. Dann können wir ihn weiterbeschäftigen, er kann seinen Auftrag erfüllen. – Das war die Bewertung der Hochschule. Die beiden Fälle sind aber auch überhaupt nicht zu vergleichen. Das muss man, finde ich, fairerweise hinzufügen, egal wie man es am Ende bewertet.
