Herbert Reul
Drittens komme ich dann zum Fall von Frau „A.“ Aufgrund der zugrunde liegenden öffentlichen Äußerungen hat sich die HSPV bekanntlich dazu entschieden, den Lehrauftrag von Frau A. zu widerrufen; sie hat also gehandelt. Es ist kein Geheimnis, dass ich diese Entscheidung sehr gut nachvollziehen kann. Sie wissen, dass ich von pauschaler und plumper Kritik an der Polizei nichts halte. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die HSPV NRW dann im Übrigen Beschwerde eingelegt. Das steht auch im Nachbericht, der dem Unterausschuss Personal vorliegt. Meine Empfehlung – so ist das bei Gerichtsprozessen –: Warten wir die zweite Instanz erst einmal ab. Nach dem derzeit laufenden Eilverfahren kommt ja auch noch ein Hauptsacheverfahren. Das letzte Wort ist also noch lange nicht gesprochen. Viertens zum Dozenten A.: Herr A. hatte vor seinem ersten auffällig gewordenen Tweet vom 29. Juli 2023 im Gegensatz zu seiner Kollegin keine einschlägige „Vorgeschichte“. Er hatte seinerzeit bereits im ersten Gespräch mit dem Präsidium und dem zuständigen Fachkoordinator der HSPV seinen Tweet selbst als einen großen Fehler bewertet, übrigens sogar öffentlich. Wenn sich Herr A. im Netz zum Vorgehen der Polizei in München oder zur thüringischen Landes-25.10.2023 politik äußert – es spielt überhaupt keine Rolle, ob ich das persönlich teile oder nicht –, ist das zunächst einmal vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ich vermute, das wird der FDP ganz besonders am Herzen liegen. Das Fazit der zuständigen Hochschule lautet: Der Fall von Herrn A. ist ganz anders gelagert als der Fall von Frau A. Deswegen hat sie den Lehrauftrag von Herrn A. nicht widerrufen. Wir werden uns vermutlich daran gewöhnen müssen, dass Meinungsäußerungen in bisher nie dagewesenem Umfang im Netz publik gemacht werden. Da gibt es natürlich Grenzen. Die HSPV hat sie im Falle von Frau A. auch gezogen. Was mich angeht, bin ich gerne tatenlustig unterwegs, hoffe aber in dem Fall, dass ich deutlich gemacht habe: In der Bewertung, dass pauschale Verunglimpfungen der Polizei nicht akzeptabel und nicht gut sind, bin ich klar. Im Handeln bin ich aber sehr eingeschränkt, weil es sich um eine Hochschule handelt. Ich glaube, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also die Polizistinnen und Polizisten, sehr genau wissen, dass ich hinter ihnen stehe. – So weit meine Ausführungen.
