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Herbert Reul

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Witzel, Herr Abgeordneter Lürbke, eine Vorbemerkung: Am meisten hat mich überrascht, dass Sie mir Tatenlosigkeit unterstellen. Aber jetzt zur Sache: Sie haben auf drei Seiten zunächst den Sachverhalt aus Ihrer Sicht geschildert. Da ist leider einiges durcheinandergegangen. Ich versuche mal, das ein bisschen einzuordnen. Erstens. Wir reden hier über das Verhalten von zwei Lehrbeauftragten der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung. Es handelt sich also um hochschulinterne Fragestellungen, bei denen inhaltlich sogar die grundgesetzlich geschützten Grenzen der Freiheit der Lehre eine Rolle spielen. Deswegen ist auch die Hochschule, die HSPV, und nicht irgendein Minister, das Innenministerium oder eine Fraktion tätig geworden. Zweitens. Bei beiden Dozenten handelt es sich um nebenamtlich beauftragte, externe Lehrbeauftragte. Landtag Zur Einordnung: Das sind keine Professoren oder hauptamtlichen Dozenten der Hochschule. Sie gehören zu einem Pool von insgesamt rund 1.500 – ich wiederhole: 1.500 – nebenamtlichen externen Lehrbeauftragten, die die Lehre im Bedarfsfall punktuell mit kleinen Stundenkontingenten unterstützen. Im Falle von Frau A. reden wird von einem Lehrauftrag im Umfang von nicht einmal 20 Stunden. Damit komme ich drittens zum Fall von Frau „A.“ – Herr Präsident, damit nachher keine Fragen gestellt werden müssen, die ich schon mit meinem Text beantworte, sollte man vielleicht zuhören. Es ist immer misslich, wenn ich rede und dann …

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