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Dr. Marcus

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Soweit ich das rechtlich beurteilen kann, handelt es sich nicht um 25.10.2023 zivilrechtliche Forderungen, bei denen wir über eine Verjährung reden, sondern wir reden über die Frage, ob der Landeshaushalt in der Größenordnung von 250 Millionen Euro entsprechende Haushaltseinnahmen erwartet. Die NRW.BANK ist dann in der Verpflichtung, darüber nachzudenken, wie sie die konkret deckt. Wir haben bei der Bemessung der entsprechenden Einnahmen zugrunde gelegt – das kennen Sie aus der Beantwortung der schriftlichen Fragen –, was an Erträgen generiert worden ist, aber das ist in dem Sinne kein „angemaltes“ Geld, für das Forderungen verjähren könnten.

Protokoll ↗