Ina Scharrenbach
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist der SPD gelungen: Sie spart am Inhalt. In dem Sinne kann ich es relativ kurz machen, was Ihren Antrag betrifft; vieles ist von den Vorrednern bereits gesagt worden. Landtag (Christian Dahm [SPD]: Ich habe den Brand- brief nicht geschrieben!) Wir haben eine Situation in der kommunalen Familie, die derzeit im Besonderen geprägt ist von Mindererträgen bei steigenden Aufwendungen. Das ist zu einem großen Teil auf die Gesetzgebung, die Sie in der Bundesregierung veranlasst haben, zurückzuführen. Das kann die SPD einfach nicht zurückweisen und so tun, als ob sie mit all dem nichts zu tun hätte. Nehmen Sie allein die Gesetze in diesem Jahr, die schon beschlossen worden sind oder noch bis zum Jahresende verabschiedet werden: Ich nenne das Gebäudeenergiegesetz, was verlangt, alle öffentlichen Gebäude umzubauen. Das Geld liefern Sie dafür nicht, bei Privatleuten übrigens auch nicht. Das Förderkonzept fehlt noch, wie Menschen im Eigentum eigentlich Heizung und Vergleichbares sanieren sollen. Das sollte ja dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September vorgelegt werden, aber nach meiner Kenntnis liegt noch nichts vor. Sie haben das Energieeffizienzgesetz auf den Weg gebracht, wieder adressiert an die kommunale Familie. Was fehlt, ist das Geld. Sie werden noch ein Bundesgesetz über die Verpflichtung zur Vornahme der kommunalen Wärmeplanung verabschieden, unisono von allen Landesregierungen im Bundesrat kritisiert. Was fehlt, ist das Geld. Sie kalkulieren für den Umbau aus der kommunalen Wärmeplanung heraus – also die Frage, wie künftig Städte, Gemeinden und Straßenzüge energetisch versorgt werden, und zwar nicht mit Gas – in Ihrem Bundesgesetzentwurf 20 Milliarden Euro für die gesamte Republik. Allein die Stadt Dortmund braucht für den Umbau und Ausbau des Fernwärmenetzes über 2 Milliarden Euro. So ganz können Ihre Planung und Ihre Rechnung auf Bundesebene also nicht stimmen. Das sind drei Gesetze, dreimal nicht mit Geld hinterlegt, dreimal neue Aufgaben für die Städte und Gemeinden. Sie haben des Weiteren die Thematik der bundesgesetzlichen Sozialleistungen und insbesondere die Eingliederungshilfe angesprochen. Die Eingliederungshilfe war in Nordrhein-Westfalen immer Aufgabe der Kommunen, nie staatlich wie in Baden-Württemberg, sondern wurde früher schon in der Leistung der Sozialhilfe auf kommunaler Ebene durch Sie verankert. Sie haben es in dem Fall verankert, weil Sie über die Jahre regiert haben und das entsprechend in die kommunalen Pflichtenbücher geschrieben haben. Das ist keine Entscheidung einer anderen Landesregierung gewesen, sondern Ihre. Die ist dann fortgesetzt worden. Schauen Sie sich die Entwicklung seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes an, was Ende 2016 beschlossen worden und seit 2017 stufenweise in Kraft 25.10.2023 getreten ist: In der gesamten Bundesrepublik haben wir zwischen 2017 und 2022 eine Zunahme der Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung von jährlich 1,2 Milliarden Euro. Jährlich! (Christian Dahm [SPD]: Das ist richtig!) Was nicht kommt, ist mehr Geld. 2018 hat die Bundesregierung gesagt: Wir beteiligen uns mit 5 Milliarden Euro an diesen Ausgaben. – Seit 2018 geht die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben allerdings weit auseinander. Wenn wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen, also in dem Fall als Anwältin der kommunalen Familie, in den Bundesrat gehen und sagen: „Sie als Bundesregierung haben das anzuheben, weil die Leistungsversprechen, die gegeben worden sind, nicht finanzierbar sind und aus den Kommunalhaushalten finanziert werden müssen“, sagen Sie, das sei ein bisschen einfach. – Nein. Wer bestellt, der zahlt. Das ist ein Grundprinzip. In der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen ist es verankert. Für die Bundesregierung ist das im Grundgesetz nicht verankert worden. Sie höhlen das über die Bundesregierung nachhaltig aus, weil Sie immer neue Aufgaben beschließen, aber das notwendige Geld einfach nicht mitliefern. Das stresst die Haushalte. Schauen Sie sich die Aufstellungsverfahren für die Jahre 2024 und folgende an. Die Eingliederungsausgaben, die bei uns über die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland laufen und in die kreisfreien Städte und Kreise weitergegeben werden, werden über die Umlagen refinanziert. Herr Abgeordneter Wedel, Sie haben auf die Förderprogramme hingewiesen. Dazu möchte ich Ihnen – ich hoffe in Übereinstimmung, liebe Kollegin Schulministerin Dorothee Feller – eines sagen: Fangen Sie doch mal mit der Ehrlichkeit der Förderprogramme auf Bundesebene an. Es gab den Digitalpakt 1.0. Wo ist der Digitalpakt 2.0 für die Schulen? Er kommt nicht, sondern wird irgendwie aus Landes- und Kommunalmitteln zu bezahlen sein, weil Sie es auf Bundesebene einfach nicht hinbekommen, eine stabile Finanzierung dessen zu gewährleisten, was man begonnen hat. Schon lassen Sie wieder die Städte und Gemeinden mit der Umsetzung von Aufgaben allein. (Bianca Winkelmann [CDU]: Genauso ist es!) Zum Gebäudeenergiegesetz, dem Energieeffizienzgesetz, der kommunalen Wärmeplanung und den Fragen, wie die Schulen zukünftig digital ausgestattet werden und wie das, was früher mal angeschafft wurde, weiter betrieben und finanziert wird, kommen steigende Sozialleistungen aus den verschiedenen Gesetzen. Hinzu kommt noch etwas, und dazu zitiere ich einfach mal einen parteilosen Bürgermeister – das ist unverfänglich –, der gesagt hat: Man kann das relativ einfach auf den Punkt bringen. Die Bundes-Landtag regierung verspricht Leistungen, und die Kommunen müssen sehen, wie sie es den Leuten über Steuererhöhungen abnehmen. Das ist die Aufgabenteilung, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland vorherrscht. Die ist unehrlich, weil wir mit hoher Wahrscheinlichkeit zum 1. Januar 2024 in vielen Städten und Gemeinden erleben werden, dass die Grundsteuern steigen. Diese Beschlusslagen hat keine Bürgermeisterin, kein Bürgermeister und auch kein Stadtrat gerne. Angesichts all dieser Aufgaben und des Tarifabschlusses, den die Kommunen mit dem Bund für die Tarifbeschäftigten abgeschlossen haben, muss irgendwo Liquidität herkommen, um all diese Leistungen auf den Weg zu bringen. Ich weiß um die Diskussionen über potenzielle Steuererhöhungen, die zum Jahresende in den Städten und Gemeinden intensiver aufflammen werden. Bitte glauben Sie mir als Kommunalministerin: Das macht wirklich keiner gerne, aber manchmal ergeben sich aus diesem ganzen Aufgabenwust für die Städte und Gemeinden Zwangsläufigkeiten, die kombiniert werden mit anderen gesetzlichen Aufgaben, um die Zukunftsfähigkeit der Infrastrukturen abzusichern. Vor diesem Hintergrund wissen Sie als antragstellende Fraktion, dass die Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehr kommunalfreundlich ist. Die Haushaltsausgleiche in der kommunalen Familie haben seit 2017 deutlich zugenommen. Beispielsweise haben wir bei den Straßenausbaubeiträgen – das werden wir morgen miteinander diskutieren – seit 2018 eine De-facto-Abschaffung, da wir die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer seitdem um 75 Millionen Euro entlastet haben. Morgen werden wir dann die rechtliche Abschaffung einleiten. So wie wir das aufstellen werden, gibt es für die Kommunen eine hohe Verlässlichkeit. Mittels eines Erstattungsprogramms werden wir den Kommunen die Beträge zukommen lassen, die sie zukünftig nicht mehr für den Straßenausbau werden erheben dürfen. Das ist die verlässliche Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. – Sie reden über Straßenausbaubeiträge, Sie reden über Entlastungsmaßnahmen, (Christian Dahm [SPD]: Wir haben Vorschläge gemacht!) aber Ihrem Antrag hier mit seinen fünf Spiegelstrichen fehlt die Substanz. Er ist offenkundig noch nicht einmal das Papier wert, auf das er geschrieben wurde. (Zuruf von der SPD: Das ist jetzt aber böse!) Diese Landesregierung mit den sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen handelt im Interesse der Städte und Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger und das in einer für den Landeshaushalt 25.10.2023 zugegebenermaßen herausfordernden Zeit. Wir werden für die Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen pro Jahr unverändert 65 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist – um es deutlich zu sagen – ein Kraftakt für den kommenden Landeshaushalt und die folgenden Landeshaushalte. Aber wir haben uns darauf miteinander verständigt, und diese Landesregierung hält schlicht und ergreifend Wort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie werden sicherlich schon den gesamten Landeshaushaltsentwurf für 2024 durchgesehen haben. Sie werden aufaddiert haben, was aus dem Landeshaushalt der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung bei den verschiedenen Aufgaben sowie an allgemeinen Finanzzuweisungen zur Verfügung gestellt werden soll. Das sind über 30 Milliarden Euro. Im Haushalt für 2024 ist ein Aufwuchs gegenüber dem für 2023 enthalten. Dass das in der Summe nicht ausreicht für die ganzen Aufgaben, die Sie seitens der Bundesebene den Kommunen auferlegen, ist offenkundig, und das macht es zugegebenermaßen für die nächste Zeit schwierig. Aber ich erkenne an, egal wie eine Kommune geführt wird, dass mit hoher Intensität daran gearbeitet wird, die Haushalte generationengerecht zu halten. Es ist eine Aufgabe nicht nur des Landes, sondern auch jeder Kommune, dafür Sorge zu tragen, dass die nächsten Generationen, die Politik machen, Politik verantworten, noch Gelder zur Verfügung haben, um die Kommunen so zu gestalten, wie sie das nach ihren Vorstellungen gerne machen würden. Das bedeutet Generationengerechtigkeit. Deswegen werden wir uns in den nächsten Wochen und Monaten sehr intensiv dazu miteinander austauschen, wo es welche Möglichkeiten, welche Handlungsoptionen gibt. Wir als Landesregierung haben nämlich ein Interesse daran, dass die Städte und Gemeinden, die Kreise, die Landschaftsverbände nicht nur rechtlich, sondern natürlich auch finanziell handlungsfähig sind. Eines weiß ich – auch wenn Sie uns das nicht zugestehen und der zweite Redner der antragstellenden Fraktion mir das ins Stammbuch schreiben wird –: (Heiterkeit von Justus Moor [SPD]) Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich auf diese Landesregierung verlassen, und das wissen sie auch. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
