Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD greift den von 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterzeichneten Brandbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW zur unzureichenden Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen auf. In einem eindringlichen Appell weisen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darauf hin, dass das krisengetriebene Zusammenwirken von stagnierenden Steuereinnahmen, stark steigenden Kosten für Sachaufwendungen und Personal, steigenden Zinslasten und stetig neuen Erwartungen an Leistungen der Daseinsvorsorge die Kommunen überfordert. Sie erwarten für das nächste Jahr ungefähr für die Hälfte der kreisangehörigen Kommunen den Gang in die Haushaltssicherung und stellen in Aussicht, dass bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen die Städte und Gemeinden fast flächendeckend gezwungen sein werden, die Hebesätze der Grundsteuer B in einem den Bürgerinnen und Bürgern unzumutbaren Maß anzuheben. Dabei ist der Hebesatz der Grundsteuer B mit durchschnittlich 565 Punkten in NRW bereits jetzt der höchste unter den deutschen Flächenländern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern daher insbesondere eine aufgabenangemessene Finanzausstattung durch Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz, den Abbau von Bürokratielasten sowie den Verzicht auf gesetzliche Regelungen zulasten der Städte und Kommunen. In der Anhörung zum GFG 2024 hat sich der Städtetag NRW den Positionen aus dem Brandbrief angeschlossen. Alle kommunalen Vertreter haben die in dem Verbundsatz von 23 % beim bundesweit höchsten Kommunalisierungsgrad zum Ausdruck kommende unzureichende Finanzausstattung der Kommunen kritisiert. In der Anhörung zum Haushaltsentwurf 2024 haben die kommunalen Spitzenverbände (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) darauf hingewiesen, dass trotz schwieriger Ausgangslage das Haushaltsvolumen gegenüber dem Vorjahr zwar um ca. 7,6 % steigt, die Haushaltsmittel zugunsten der Städte, Kreise und Gemeinden aber nur minimal um 0,3 %. Entsprechend sinkt der Anteil für die Kommunen an den bereinigten Gesamtausgaben des Landes im nächsten Jahr von 37,5 % auf 36,5 %. Das spricht nicht gerade für eine faire Aufteilung zwischen Land und Kommunen. Landtag Meine Damen und Herren, die preisbereinigt seit 2020 stagnierende Verbundmasse reicht angesichts der besonderen Herausforderungen für die Kommunen, beispielsweise durch die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen sowie steigende Zinslasten, nicht aus. Das kann man auch nicht einfach so laufen lassen. Sonst haben die Bürgerinnen und Bürger mit Grundsteuererhöhungen, Schließungen öffentlicher Einrichtungen, einer Verschärfung des kommunalen Sanierungsstaus und verschlechtertem Bürgerservice das Nachsehen. Die Forderungen im Antrag, die auf eine gestaffelte Erhöhung des Verbundsatzes zielen, gehen deshalb in die richtige Richtung. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt eines fairen Anteils der Kommunen am erhöhten Haushaltsvolumen bedürfen deshalb die rund 20 Milliarden Euro Zuweisungen, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was ha- ben Sie eigentlich beruflich in den letzten fünf Jahren gemacht?) die der Landeshaushalt den Kommunen über den Steuerverbund hinaus zur Verfügung stellt, einer näheren Betrachtung, in erster Linie die diversen Förderprogramme. In Ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne dazu vereinbart – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die Zahl der Förderprogramme wird verringert, indem thematisch passende Förderprogramme zusammengelegt werden, um den Kommunen so mehr Eigenverantwortung in der Wahl der Mittel zur Erreichung des vom Land mit den Programmen beabsichtigten Ziel zuzugestehen.“ Der Koalitionsvertrag ist damit nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es kann mittlerweile nicht mehr lediglich darum gehen, nur in der Feinjustierung von Förderprogrammen kleine Spielräume für die Kommunen zu schaffen; Ziel muss es sein, Förderprogramme ganz abzuschaffen, um mit den frei werdenden Mitteln den Verbundsatz zu erhöhen. Zu Recht weisen die Kommunen darauf hin, dass sie vor Ort am besten entscheiden können, für welche Zwecke Finanzmittel am sinnvollsten eingesetzt werden können. Häufig sind Förderprogramme das Mittel, um Kommunen am goldenen Zügel auf politische Zielsetzungen der übergeordneten Ebene zu verpflichten. Der Landkreistag hat zudem auf die Rolle von Förderprogrammen zur Umgehung des Konnexitätsprinzips hingewiesen. Finanzschwächere Kommunen scheitern oft an den aufzubringenden Eigenanteilen. Weiterhin sind die Förderprogramme in ihrer derzeitigen Ausgestaltung oft ein Musterbeispiel an Bürokratie. Durch die auf komplizierten Förderrichtlinien 25.10.2023 beruhende aufwendige Antragstellung, die Antragsbewilligung bis hin zum Verwendungsnachweis, dessen Erstellung und Prüfung wird in den Verwaltungen viel Personal gebunden. Kleinere Kommunen können den daraus resultierenden Aufwand oft nicht stemmen. Nicht nur in den Kommunen, auch in den überlasteten Bezirksregierungen müssen Verwaltungskapazitäten sinnvoller genutzt werden können. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Allerdings würden dann auch ein paar öffentlichkeitswirksame Übergaben von Förderbescheiden entfallen. Natürlich bedarf es auch einer Lösung für die kommunalen Altschulden. Das haben wir an dieser Stelle zuletzt bei der ersten Lesung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024 ausgiebig diskutiert. Das will ich jetzt nicht alles wiederholen. Nur eine Bemerkung: Anders als CDU und Grüne ist der Sachverständige Dr. Busch schon auf dem richtigen Weg, als er in der GFG-Anhörung gefordert hat, das Land müsse bei den Altschulden in Vorleistung treten, damit sich der Bund beteiligt. (Beifall von der FDP und der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie hatten es im Ko- alitionsvertrag stehen. Was haben Sie denn gemacht zwischen 2017 und 2022? Waren Sie nicht zu Hause?) Wenn man sich die Wortmeldungen der beiden Koalitionsfraktionen anschaut, dann wird es, wenn ich hinterher in der Suchfunktion des Protokolls das Wort „Bund“ eingebe, eine neue Höchstzahl an Treffern werden; da bin ich mir ziemlich sicher. (Heinrich Frieling [CDU]: Aus guten Gründen!) Herr Kollege Dr. Korte, ich finde es einfach unredlich, wenn Sie immer von der Lindner’schen Schuldenbremse sprechen. (Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Das ist eine Regelung, die in Art. 109 des Grundgesetzes für alle verbindlich vorgeschrieben ist. Sie gilt für alle gleich. Natürlich ist der Bundesfinanzminister in der Rolle, in der er ist, auch derjenige, der auf die Einhaltung zu achten hat. (Beifall von der FDP und der SPD) Meine Damen und Herren, wir stimmen der Überweisung des Antrags gerne zu und freuen uns auf die Ausschussberatungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
