Sven Werner Tritschler
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Digitalpolitik“ bzw. „digitale Verwaltung“ hat hier seit 2017 einen wundersamen Wandel hingelegt. War es ursprünglich das heiße Thema, das zur parlamentarischen Primetime behandelt wurde und das damals auf allen Plakaten und in aller Munde war, ist es inzwischen wieder da angekommen, wo es angefangen hat: am Rand als Rausschmeißerthema kurz vor Feierabend. Wurde 2017 noch ein eigener Digitalausschuss eingerichtet, so sind die meisten Protagonisten aus diesem entweder nicht mehr da, oder sie haben das Ressort gewechselt. Das zuständige Ministerium gibt es so ebenfalls nicht mehr. Auch der Minister ist weg. Vielmehr macht jetzt die Ministerin für Heimat und Kommunales nebenher, wenn überhaupt noch ein bisschen Digitalisierung. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Wenn wir ehrlich sind, ist nämlich von den vollmundigen Ankündigungen aus dem letzten Jahrzehnt nicht sehr viel übrig geblieben. Ein zentrales Anliegen betraf immer den ureigenen Kernbereich staatlicher Politik. Die eigene Verwaltung sollte digitalisiert werden. Das Onlinezugangsgesetz versprach, bis Ende letzten Jahres rund 6.000 Verwaltungsdienstleistungen zusammengefasst zu 575 Bündeln digital anzubieten – ein Ziel, das nicht mal im Ansatz erreicht wurde. Das war allein deshalb absehbar, weil die Kommunen für rund 370 dieser 575 Bündel zuständig sind. Diese sind, wie wir gestern sehr ausführlich besprochen haben, finanziell äußerst klamm, können sich die Umsetzung nicht leisten und finden dafür auch nicht das notwendige Personal. Niemand kann ernsthaft davon überrascht worden sein. Diese Probleme waren hinlänglich bekannt und wurden hier schon in der letzten Wahlperiode regelmäßig thematisiert. 21.09.2023 Fairerweise muss man sagen, dass andere Länder wie das viel gerühmte Estland, die im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung längst viel weiter sind, auch viel zentraler organisiert sind. Das macht es einfacher, eine einheitliche IT-Infrastruktur zu schaffen. Umgekehrt heißt das aber nicht, dass unser föderales und dezentral organisiertes Verwaltungswesen nicht digitalisiert werden kann. Es bedarf allerdings einer anderen Herangehensweise. An verantwortlicher Stelle hat man diese Problematik entweder nicht gesehen oder nicht sehen wollen, zumindest hat man lange nicht ernsthaft versucht, ihr beizukommen. Deshalb sind wir jetzt da, wo wir sind, nämlich bei einer Verwaltung, die immer noch in weiten Teilen mit Faxgeräten arbeitet. Inzwischen bestehen zwar reihenweise digitale Insellösungen, etwa in der Finanzverwaltung, bei den Gerichten usw., aber der große Wurf ist nicht gelungen. Es versucht ihn auch niemand mehr. Die regierungstragenden Fraktionen möchten mit diesem Antrag, der sich in der Tat verdächtig wie ein FDP-Antrag von vor ein paar Monaten liest, zumindest die interkommunale Zusammenarbeit stärken, also das, was vielerorts ohnehin passiert. Städte, Gemeinden und Kreise schließen sich zusammen, um einzelne Bereiche ihrer Verwaltung zu digitalisieren, aber auch, um ganz andere Aufgaben außerhalb der Digitalisierung gemeinsam zu lösen. Das ist natürlich kein Allheilmittel, und es wird vor allem nicht reichen, um die bestehenden Probleme zu lösen. Es bedarf hier vor allem keiner wirklichen Unterstützung durch das Land, zumindest nicht in der Form, wie Sie sie im Antrag andeuten, sonst wären die vielfältigen Projekte, die Sie zum Teil in Ihrem Antrag aufzählen, bisher nicht entstanden. Gleichwohl freuen wir uns natürlich über diesen, wenn auch sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung und stimmen Ihrem Antrag gerne zu. – Vielen Dank und schönen Feierabend. (Beifall von der AfD)
