Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach in Vertretung von Ministerin Gorißen. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Danke. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Alle Themen, die im vorliegenden Antrag angesprochen werden, treiben Landwirtschaft und Politik schon seit deutlich mehr als einem Jahr um. In diese Diskussion hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalens von Beginn an nachdrücklich eingebracht. Landtag Zeitgleich zu dieser Plenarsitzung läuft aktuell die Agrarministerkonferenz in Kiel. Auch dort hat Nordrhein-Westfalen das Thema „Pflanzenschutz“ eingebracht. Das ist im Übrigen der Grund, weshalb die Ministerkollegin heute nicht zu Ihnen sprechen kann. Sie sehen also: Es bedarf keiner verspäteten Aufforderung durch die FDP. Die Landesregierung ist auch ohne Sie bereits aktiv. Aber der Reihe nach: Die Darstellung im Antrag der FDP zu den Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission zu den sogenannten empfindlichen Gebieten, in denen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vollständig verboten werden soll, sind weitgehend korrekt. Da sind wir uns einig. In Nordrhein-Westfalen würde dies bedeuten, dass auf etwa 90 % unserer Ackerfläche keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürfen. Bei allem Verständnis für das Anliegen des Green Deal: Das ist realitätsfern. Genau aus diesem Grund, nämlich zum Thema „empfindliche Gebiete“, ist Ministerin Gorißen schon vor fast einem Jahr nach Brüssel gereist. Sie hat einer Vertreterin der Europäischen Kommission und Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Auswirkungen dieses Vorschlags auf die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht. Zudem hat sie sich Anfang Juli in Brüssel intensiv mit Europaabgeordneten ausgetauscht. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist mit der Landwirtschaft und verschiedenen anderen Gruppen in den Dialog eingetreten, um gemeinsam auszuloten, wo praxistaugliche Möglichkeiten zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln existieren. Gespräche finden also fortlaufend statt. Steter Tropfen höhlt sprichwörtlich den Stein. Inzwischen gibt es Signale, dass die Kommission die Kritik an den empfindlichen Gebieten verstanden hat. Jetzt werden die weiteren Verhandlungen abzuwarten sein, und dann ist zu entscheiden, ob nochmals Aktivitäten erforderlich sind. Des Weiteren soll dem Antrag zufolge die Landesregierung beauftragt werden, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene eine realitätsnahe Strategie zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet wird. Auch dieses Thema ist nicht neu. Die Agrarministerkonferenz hat schon am 24. März 2023 einem Beschlussvorschlag Nordrhein-Westfalens zugestimmt, mit dem der Bund um eine zeitnahe Einbeziehung der Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Reduktionsprogramms gebeten wurde. Auf diese Bitte ist der Bund immer noch nicht eingegangen. Er hat aber zumindest eine Beteiligung der Länder nach Abschluss der internen Vorarbeiten angekündigt. Dort werden wir uns einbringen. Dazu 21.09.2023 müssen wir von Ihnen auch nicht erst aufgefordert werden. Es bleibt noch das Thema „Glyphosat“. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine erneute Genehmigung liegt in Brüssel auf dem Tisch. Egal, wie man zu dieser Entscheidung steht: Momentan ist nicht auszuschließen, dass es zu einer Verlängerung der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat kommen könnte. Das muss man zur Kenntnis nehmen und gleichzeitig wahrnehmen, dass sich daraus für Deutschland ein rechtliches Problem ergeben könnte. Genau aus diesem Grund hat Kollegin Gorißen auf der Agrarministerkonferenz in Kiel einen Beschlussvorschlag eingebracht, der den Bund auffordern soll, im Falle einer Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat auf europäischer Ebene zeitnah für Rechtsklarheit zu sorgen. Das heißt: Die Regelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu Glyphosat müssten hinsichtlich der Konformität zu den europarechtlichen Vorgaben überprüft werden, damit mögliche Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht nicht zu Problemen im Vollzug in den Ländern führen. Liebe Abgeordneten der FDP, auch hier ist die Landesregierung also schon weit vor Ihrem Antrag tätig geworden. Einer besonderen Aufforderung zum Handeln bedarf es insofern nicht – wie gerade aufgezeigt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
