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Herbert Reul

21.09.2023 Sitzungen 18/43

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Natürlich müssen die Strafverfolgungsbehörden beim Umgang mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger größte Sorgfalt walten lassen. Das ist vollkommen klar. Das ist eine Grundvoraussetzung, wenn man über das Thema redet. Das Gesetz – nicht eine Verordnung – sieht die Löschung der Daten von Beschuldigten nach Freisprüchen oder nach Einstellung der Strafverfahren schon jetzt als Regelfall vor. Das ist die Grundlage. Es gibt allerdings Ausnahmen. Das ist richtig und wichtig. Wenn zum Beispiel der Tatverdacht nicht vollständig ausgeräumt wurde oder die Daten für die weiteren Ermittlungen oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, ist doch keiner der Meinung, dass wir die Daten dann fröhlich löschen sollten. Das muss 21.09.2023 von der Polizei aber begründet und dokumentiert werden. Das ist also keine Willküraktion. Für eine entsprechende Prüfung braucht man auch Entscheidungsgründe. Jetzt kommen wir zu den Problemen, die wie so oft in der Umsetzung bestehender Regelungen zu finden sind – konkret in der Strafprozessordnung des Bundes. Nach der geltenden Rechtslage dürfen diese Gründe nämlich selbst dann nicht eigeninitiativ von der Staatsanwaltschaft an die Polizei übermittelt werden, wenn sie für eine Prüfung benötigt werden. Die Entscheidungsgründe müssen vielmehr angefordert werden. Dieses Problem lösen auch keine starren Löschungsfristen. Vielmehr muss das durch praktische und möglichst technisch unterstützte Verfahren gelöst werden. Daran arbeiten wir. Das Landeskriminalamt führt derzeit einen Pilotversuch durch, wie die Abläufe automatisiert werden können, damit das, was gelöscht werden muss, so zügig wie möglich gelöscht wird. Das ist das Problem. Was die Anlaufstelle für Auskünfte angeht: In NRW ist per Erlass geregelt, dass sich Betroffene an die Polizeibehörde wenden können, bei der sie die Daten vermuten. Sind Daten auch bei anderen Polizeibehörden des Landes vorhanden oder sogar nur dort, wird die Anfrage dorthin weitergeleitet und von dort beantwortet. Niemand muss also mehrere Anfragen stellen, wenn er wissen will, ob es im Bereich der Polizei NRW Daten über ihn gibt. Eine zentrale Stelle, die mehr tut als das, die nämlich selbst Auskünfte über Speicherung und andere Stellen gibt, bräuchte dafür – jetzt wird es spannend – Einsicht in die Daten aller Polizeibehörden. Das ist aber doch von der Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Rechtsausschusses, wie ich finde zu Recht, abgelehnt worden. Herr Dr. Pfeil, mir fällt es auch schwer, zu verstehen, dass eine liberale Partei, die sich dem Datenschutz verschrieben hat, das will. An der Stelle kommen Sie selbst in eine Datenschutzproblematik hinein. Deswegen braucht es das, was der Antrag fordert, nicht. Daran, was verbessert werden muss und in der Hand der Landesregierung liegt, arbeiten wir. Das ist vorrangig, wie eben richtig beschrieben worden ist, die Beschleunigung und hoffentlich auch eine Automatisierung, damit die Sachen flotter gelöscht werden können. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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