Prof. Dr. Daniel Zerbin
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben“ und „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“: Das sind Bibeltexte und Volksweisheiten, die oft die Realität gut beschreiben. Gewalt und sexueller Missbrauch gegen Kinder werden oft aus dem Nahbereich begangen und sind daher in der Vergangenheit oft tabuisiert worden. Dieses Tabu muss aufgebrochen werden, und unsere Kinder müssen geschützt werden. Wenn man sich einmal die Phänomene anguckt und sieht, was Erwachsene teilweise Kindern antun, kann man das als normal Denkender gar nicht mehr nachvollziehen. (Zuruf von Wolfgang Jörg [SPD) Eines muss aber auch klar sein: Es sind keine Sünder, sondern es sind Straftäter. Wir müssen Organisationen wie Kirchen und Vereine vor diesen Tätern und unsere Kinder schützen. In dem Antrag sprechen Sie von Kinderrechten. Wir würden eher sagen: Menschenrechte. Wir haben darauf eine andere Perspektive, obwohl wir den Antrag als solchen von der Intention her auch unterstützen. Ich will die Diskussion hier jetzt nicht wieder aufleben lassen. Es ist klar, dass Mitarbeiter in Kirchen und Vereinen Abstand zu diesen Phänomenen brauchen, um präventive und repressive Werkzeuge ansetzen zu können. Sie müssen Gefahren- und Risikoanalysen erstellen und wirksame Schutzkonzepte entwickeln. Das ist ganz wichtig. Das funktioniert aber nur, wenn man die richtige Brille hat. Wenn ein Theologe ein Schutzkonzept erstellen soll, wird das meistens nicht klappen, weil es gar nicht sein Milieu ist. Bei dieser Professur, die im Ansatz richtig ist, ist es notwendig, dass sie zielgerichtet eingesetzt wird. Wir schlagen deswegen vor, diese Professur in Bochum am Studiengang für Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft zu verorten. Dort wird interdisziplinär ausgebildet – so, wie Sie es im Antrag auch wünschen. Dort werden Kriminal- bzw. Polizeiwissenschaftler, Sozialpädagogen, Psychologen und Soziologen zum Masterstudium gebracht. Die Berufsfelder, die sich daraus ergeben, fallen in öffentliche Verwaltung, öffentliche private Dienste, Aus- und Weiterbildung, Medien und Öffentlichkeitsarbeit. Jetzt könnte noch ein neues Berufsfeld dazukommen, beispielsweise Einsatz in Stabsstellen von Vereinen und Kirchen oder in der Beratung, um genau diese Risikoanalysen oder Sicherheitskonzepte zu erstellen. Diejenigen haben auch das richtige Handwerkszeug, um das zu tun. Denn so hat man es nicht. Deswegen ist es wichtig, diesen Studiengang an einer Universität zu verorten – das wird im Antrag nicht ganz klar –, weil eine Universität natürlich eine Landtag höhere Schlagkraft hat als eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Das liegt daran, dass Hochschullehrer die meiste Zeit unterrichten müssen und nicht forschen können. Ein Universitätsprofessor hat auch noch Mitarbeiter und ganz andere Ressourcen, die er dementsprechend in die Forschung einbringen kann. Was wir auch brauchen, ist Grundlagenforschung. Wir müssen ätiologische Fragen zum Beispiel nach dem Motiv beantworten. Warum tun erwachsene Menschen so etwas? Das ist in letzter Konsequenz noch nicht geklärt. Des Weiteren müssen wir uns mit Tätertypologien, Tätertaktiken, Täterstrategien usw. beschäftigen. Wichtig ist auch, dass diese Hochschule ein Promotionsrecht hat. Wir haben ja gerade gehört, dass es nicht genug Leute gibt, die in diesem Bereich lehren können. Mit einem Promotionsrecht kann man Doktoranden dementsprechend ausbilden, die dann als Multiplikatoren dienen und die vielleicht später an einer Hochschule W2-Professor werden und genau dieses Fachwissen vermitteln können, was wir im Moment nicht haben. Die Sache sollte aber aus Binnenoptimierung finanziert werden. Sie kennen die finanzielle Lage, in der wir uns gerade befinden. Wir haben ungefähr eine dreistellige Anzahl an Professuren, die sich mit Gender Studies beschäftigen, und fast keine – nur zwei – in diesem Land, die sich mit Kinderschutz beschäftigen. Das passt irgendwie nicht zusammen. Ich komme zum Schluss. Die Einrichtung einer interdisziplinären Professur für Kinderschutz halten wir für richtig. Die Einbettung der Professur in eine linksgrüne Ideologie lehnen wir aber ab und werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. In meiner Rede und im Änderungsantrag schlagen wir eine Verortung an der Ruhr-Universität Bochum vor. Lassen Sie sich die Argumente mal durch den Kopf gehen, auch wenn Sie vielleicht unserem Änderungsantrag nicht zustimmen. Für die Verbesserung des Schutzes unserer Kinder brauchen wir professionellen Abstand zu Tätergruppierungen und Mitarbeiter, die sich mit präventiven und repressiven Werkzeugen auskennen, um wirksame Schutzkonzepte erstellen zu können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
