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Marc Lürbke

FDP 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Freibäder sind integraler Bestandteil kommunaler Freizeit- und Freiräume. Wo es zu Gewalt, Übergriffen und Straftaten kommt, gilt es, mit allen im Rahmen des Rechtsstaats zur Verfügung stehenden Mitteln schnell und konsequent einzugreifen. Dabei dürfen wir die Bademeister und Badbetreiber nicht alleinlassen. Das ist eigentlich selbstverständlich. In diesem Antrag beschreibt die AfD aber weder die statistischen Tatsachen des vergangenen Sommers noch trägt ihr Antrag in irgendeiner Form zur Lösung der Konfliktsituationen in diesen Räumen bei. Damit wir uns nicht missverstehen: Auch mir machen Straftaten, Gewalt und Übergriffe in Schwimmbädern und sonst wo Sorgen. – Deswegen muss der klare Grundsatz gelten: Wer sich nicht an Regeln hält, wer sich nicht benimmt, wer gewalttätig ist und wer – das finde ich wirklich absolut schäbig und niederträchtig – andere sexuell belästigt und bedrängt, muss dafür ausnahmslos die Konsequenzen des Rechtsstaats erfahren, und zwar – das unterscheidet uns dann – völlig unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist vielmehr, dass ausnahmslos jeder Gewalttäter, jeder Straftäter völlig unabhängig von der Herkunft eine schnelle und spürbare Antwort und rote Karte des Rechtsstaats erhält. Wenn wir uns ehrlich machen, sind wir da in Nordrhein-Westfalen viel zu langsam. Herr Dr. Geerlings, Sie haben eben dargestellt: starke Polizei, starke Justiz und wie wunderbar der Rechtsstaat funktioniert. Ich habe da so meine Zweifel. Aktuell haben wir allein 230.000 unerledigte Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen. Außerdem fehlen 120 Staatsanwälte. Beschleunigte Verfahren – vielfach einfach Fehlanzeige. Wir müssen sehr viel schneller werden. Oft dauert es bis zu einem Jahr, bis überhaupt etwas passiert. Oftmals wird das Verfahren dann einfach eingestellt. Aus meiner Sicht müssen wir da ansetzen. Die Strafe muss in Nordrhein-Westfalen nicht nur in flotten Sprüchen, sondern auch tatsächlich auf dem Fuße folgen. Herr Dr. Geerlings, Sie haben Carsten Linnemann bemüht. Die Wahrheit ist, dass ich das schon ein bisschen länger als Carsten Linnemann sage. In der Sache ist es aber genau richtig: Wer sich am Wochenende im Freibad, im Schwimmbad nicht benimmt und sich da nicht an die Regeln hält, der darf am nächsten Montag nicht in der Schule oder auf der Landtag Arbeit sitzen, sondern der muss beim Richter sitzen und schnell Konsequenzen für sein Fehlverhalten erfahren. Dazu muss Schwarz-Grün die Hausaufgaben hier in Nordrhein-Westfalen machen. Dazu brauchen wir die von Ihnen beschriebene starke Justiz. Der Innenminister und der Justizminister – sie unterhalten sich gerade, sicher schon genau darüber – müssen das mit Hochdruck angehen. Dafür braucht es diesen Antrag der AfD nicht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗