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Dirk Wedel

FDP 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 4 Jahren ermordete ein Rechtsextremist den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Vor 23 Jahren beging der NSU in Köln seinen ersten Mord. Vor 30 Jahren fand eine Serie rechtsextremer Gewalttaten mit dem Brandanschlag in Solingen, dem fünf junge Menschen zum Opfer fielen, ihren traurigen Höhepunkt. Diese drei Beispiele stehen aufgrund ihrer Bekanntheit nur stellvertretend für politisch motivierte Gewalttaten ganz unterschiedlicher Art in allen Teilen Deutschlands. Sie reichen von Drohbriefen an Kommunalpolitiker über volksverhetzende Straftaten bis zu Gewalt gegen Menschen, die anders denken, anders glauben oder aus anderen Teilen der Welt zu uns gekommen sind. Rechtsextreme Gewalt in Deutschland ist nicht nur Teil unserer Geschichte. Rechtsextreme Gewalttaten sind auch Teil unserer Gegenwart. Genauso muss auch ihre Bekämpfung für uns alle im Hier und Jetzt ein Auftrag sein. Ein wesentlicher Referenzrahmen für diese Arbeit ist dabei das Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, für das vor Kurzem ein Monitoringbericht vorgelegt wurde, der zusammen mit einer Evaluation der Beratungsstrukturen Grundlage einer Anhörung im Hauptausschuss war. Aus dem Evaluationsbericht geht deutlich hervor, wie zufrieden die Empfänger von Beratungsleistungen mit den Angeboten sind. Das spricht für ihre Qualität. Wir als Freie Demokraten möchten allen Akteuren, Organisationen und Projekten danken, die sich in der Ausstiegsberatung, der Aufklärung und Forschung zu Formen des Rechtsextremismus, der verbesserten Reaktionsfähigkeit auf antidemokratische Erscheinungsformen auf lokaler Ebene oder der Antidiskriminierungsarbeit engagieren. Gleichzeitig müssen wir uns die Frage stellen, wie wir in dieser Arbeit besser und effektiver werden und wie wir auf neue Phänomene wie beispielsweise digital schnell verbreitete Verschwörungstheorien oder zunehmend enthemmte Anfeindungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger reagieren sowie wie 21.09.2023 wir den ländlichen Raum besser mit Beratungsangeboten erreichen. Vor dem Hintergrund des sich ständig verändernden Umfelds von rechtsextremer und politisch motivierter Gewalt allgemein ist es richtig, dass der vorliegende Antrag von CDU und Grünen eine Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzepts anmahnt. Wir begleiten diesen Prozess weiterhin tatkräftig. Von besonderer Bedeutung ist neben der Weiterentwicklung des Konzepts zur Bekämpfung gleichwohl auch der Baustein der politischen Bildung und der Prävention von Radikalisierung. Sie betonen das in Ihrem Antrag auch. Ihr Haushaltsentwurf für 2024 ist hier leider weniger deutlich und zeigt Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass Sie für die Beratungsleistungen gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine weitere Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2025 bis 2027 ausbringen und damit für mehr Planungssicherheit bei den Trägern sorgen. Doch wenn Sie gleichzeitig bei der Landeszentrale für die politische Bildung 860.000 Euro und damit knapp ein Viertel des Titels für politische Bildungsarbeit streichen, schwächen Sie insbesondere die Demokratiebildung, die ausweislich des Erläuterungsbands zum Einzelplan 06 im Mittelpunkt der politischen Bildungsarbeit steht und der Sie doch ausweislich des Antrags eine entscheidende Rolle zubilligen. Leider ist diese Haushaltswirtschaft symptomatisch für die Unzulänglichkeiten des vorliegenden Antrags. Er findet die richtigen Worte. Doch bei einem Blick unter die Oberfläche sehen wir nur triviale Feststellungen und Bekräftigungen der Handlungspraxis. So betonen Sie an verschiedenen Stellen die Bedeutung der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Alles, was Ihnen dann konkret im Antrag einfällt, ist, die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle mit vorhandenen Mitteln sichtbarer zu machen. Das wirft doch die Frage auf, warum die Landesregierung dieses Sichtbarkeitsproblem bei der Landeskoordinierungsstelle noch nicht angegangen ist, wenn die sie tragenden Fraktionen es offensichtlich wahrnehmen und ihr bereits ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Beschlussfassung lässt sich entsprechend einfach zusammenfassen. Sie wollen tun, was Sie schon tun, mit Mitteln, die es schon gibt. Das ist schön und gut. Dafür benötigen Sie aber keine weiteren Beschlüsse des Landtags. (Beifall von der FDP) Von Anträgen erwarten wir mehr als das und werden uns deswegen heute enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag

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