Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine neue Windenergieanlage in einer Gemeinde gebaut wird, dann verändert das das gewohnte Landschaftsbild. Das erleben Sie immer mehr in ganz Nordrhein-Westfalen. Ja, die Installation von Freiheitsenergien wird Nordrhein-Westfalen auch im Landschaftsbild verändern. Für viele Anwohnerinnen und Anwohner ist das Panorama mit Windenergieanlagen, mit Freiheitsenergie nicht mehr das, was es vorher war. Menschen erleben die Energiewende ganz konkret vor Ort mit und auch, wie das den Ort verändert. Der vorgelegte Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die Freiheitsenergien diesen Ort hin zum Besseren verändern. Viele gute Beispiele, die es in Nordrhein-Westfalen bereits gibt, werden aufgegriffen. Projektierer und Vorhabenträger können freiwillig von sich aus Kommunen, Bürgerinnen und Bürger über den Kreis derer hinaus, die direkt am Vorhaben beteiligt sind, in die Wertschöpfung aus Freiheitsenergien, aus Windkraft einbeziehen. In Nordrhein-Westfalen kann das nun verbindlich geregelt werden, freiwillig und idealerweise so, wie es für die Gemeinde, für die Stadt am besten passt, um das Projektvorhaben zu realisieren. Ja, wir haben in Nordrhein-Westfalen vor, dass da, wo sich Windräder drehen, Geld für die Kommunen entsteht, das zusätzlich in die Haushalte fließt. Ja, wir glauben, dass das eine kluge Form von Wirtschaftspolitik ist. Wir wollen Windenergieland bleiben und zeigen darüber hinaus, dass diese Form des Wirtschaftens nicht eine Wertschöpfung für einige wenige generiert, sondern jedes Megawatt einer neuen Windenergieanlage hier vor Ort in Zukunft kostengünstige Energie für unsere Industrie und Wirtschaft sichert. Das Bürgerenergiegesetz wird auch sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen davon profitieren können. Ja, man hätte verpflichtende Regeln und ganz enge Standards vorschreiben können. Aber ich meine, es ist eine kluge Variante gewählt worden, auch im Hinblick auf die Einhaltung von Verpflichtungen. Gestern haben wir noch davon geredet, dass wir schneller werden müssen, dass wir entbürokratisieren müssen. Ich meine, es ist eine sehr kluge Idee, Landtag ein solches Bürgerenergiegesetz aufzusetzen, das einfach, handhabbar und im Vollzug gut zu stemmen ist. All das wird in dem Entwurf des Bürgerenergiegesetzes gut in den Blick genommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir zeigen denen, die heute vielleicht noch nicht wissen, wie das Bürgerenergiegesetz konkret umgesetzt wird, Möglichkeiten auf, wie es in den unterschiedlichsten Bereichen, ob mit einem günstigeren Strompreis, ob mit Direktzahlungen, wirken kann. Dieser Vorschlag schließt ja nicht aus, dass man § 6 EEG anwendet. Das ist explizit möglich, aber es wird verbindlich, und Wertschöpfung wird generiert. Damit wird das Versprechen der Koalition aus CDU und Grünen eingelöst, mit erneuerbaren Energien mehr Wertschöpfung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu heben. Es ist ein guter Entwurf. Ich freue mich sehr, wenn wir im weiteren Verfahren weiter dazu im Austausch bleiben. Es ist ein schlankes Gesetzesvorhaben verbunden mit wenig Vollzugsschwere. Vor allem nimmt es das, was wir alle erleben, den Wunsch nach Windenergieanlagen, gerade aus dem Mittelstand, gerade in den wirtschaftlich starken Regionen Nordrhein-Westfalens, ernst. Es setzt auf die Selbstwirksamkeit von Bürgerinnen und Bürgern, auf Einigung vor Ort und freiwillige verbindliche Regelungen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
