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Dietmar Brockes

FDP 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Beteiligungsgesetz von Schwarz-Grün möchten die Regierungsfraktionen eine Beteiligungspflicht im Land schaffen, und das, obwohl auf Bundesebene bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Regelung getroffen wurde, mit der sich für finanzielle Beteiligungen ausgesprochen wird. Die Regelung im Bund setzt allerdings auf Freiwilligkeit. Deshalb stellt sich die Frage, ob die schwarz-grüne Pflichtbeteiligung einen Mehrwert gegenüber den bisherigen Regelungen erzeugt oder ob es sich rein um ein schwarz-grünes Bevormundungsgesetz handelt. (Beifall von der FDP – Zuruf von den GRÜNEN: Ah! – Wibke Brems [GRÜNE]: Und die 1.000 m waren keine Bevormundung?) – Wir als Freie Demokraten – hören Sie gut zu, dann lernen Sie noch etwas – (Lachen von den GRÜNEN) halten es da mit dem französischen Staatstheoretiker Charles de Secondat. Frau Kollegin Brems, er sagt nämlich: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Darum geht es hier. (Beifall von der FDP – Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Den hätten Sie bei den 1.000 m mal heranziehen können!) Angebote zu einer finanziellen Beteiligung an Windenergieprojekten sind marktüblich. Der Kollege Röls-Leitmann hat eben die Vielzahl dessen, was es Landtag schon gibt, aufgelistet. Solche Angebote werden von Projektierern vor Ort freiwillig unterbreitet, weil sie ein hohes Eigeninteresse daran haben, Anwohner und Kommunen für die Projekte vor Ort zu gewinnen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: So richtig verstan- den haben Sie das alles nicht!) Bevor man solche Gesetze auf den Weg bringt, sollte man sich also folgende Fragen stellen: Haben wir ein Defizit auf Landesebene bei finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergieprojekten? (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ja!) Die zweite Frage: Bietet die Windenergiebranche bei diesem Thema zu wenig an? Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, Sie haben bislang keinen Nachweis erbracht, dass es Defizite oder zu wenige Angebote gibt. Auch wenn Sie diesen Nachweis erbringen könnten – das erwarte ich von Ihnen –, muss man angesichts der Regelungen in anderen Ländern schauen, wie diese dort ankommen und wie sie umgesetzt wurden. Es gibt Untersuchungen zu den Beteiligungsregelungen in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg, die zeigen, dass die Kommunen bei der Akzeptanz für den Zukauf von Windkraftanlagen eine Schlüsselrolle haben. Kommunale Beteiligungen sind wirksamer, akzeptanzstärkender und unkomplizierter für den beschleunigten Ausbau als individuelle finanzielle Beteiligungen. Im weiteren Verfahren muss man hinterfragen, ob das bei Ihrem Gesetz der Fall ist. Das werden wir in der Anhörung sicherlich tun. In der letzten Anhörung zur Windkraft im Februar haben die Projektierer und auch der BDEW Ihnen Folgendes ins Stammbuch geschrieben: Die Wirtschaftlichkeit von Projekten darf durch Bürgerenergiefonds und Bürgerbeteiligung nicht gehemmt werden. Eine Verpflichtung, alle Projekte als eigene Gesellschaften zu führen und ein formales Angebot zur Beteiligung vorzulegen, wurde sehr kritisch gesehen, weil dies unter anderem sehr teuer werden könnte. Bei dem vorliegenden Entwurf haben wir erhebliche Zweifel, ob eine Beteiligungspflicht wirklich notwendig ist. Wir haben die Befürchtung, dass das schwarzgrüne Gesetz dem Ausbau zu hohe Kosten aufbürdet und damit den Ausbau der Windenergie hemmt. (Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) Als Freie Demokraten unterstützen wir jede Regelung, die einfach und wirtschaftlich ist, die Akzeptanz vor Ort erhöht und ein echtes Genehmigungsbeschleunigungsgesetz ist. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist mir neu!) 21.09.2023 Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen aber voraussichtlich eher teurer und komplizierter. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Was für ein Unfug!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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