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André Stinka

SPD 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste leicht schmunzeln, als vorhin die Vertreter der Landesregierung bzw. der regierungstragenden Fraktionen vorne am Rednerpult über Transparenz sprachen und davon, dass sie Akzeptanz fördern wollten. Morgen wollen wir uns damit beschäftigten, dass durch die Hintertür die Abstandsregelung von der Bezirksregierung Arnsberg ausgehebelt wird. Kolleginnen und Kollegen, so sorgt man nicht für Akzeptanz, so wird das nicht gelingen. (Beifall von der SPD) Wir im Landtag haben den quälenden Weg weg von der 1.000-m-Abstandsregelung hinter uns gebracht. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Wir haben deutlich gemacht, wie schwierig die LEP-Verfahren sind. Ich habe gestern in meiner Rede darauf hingewiesen, dass beim RVR plötzlich die Entscheidung fällt, noch zwei Stellen zu finanzieren. Wie lange wollen Sie noch warten? Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Sie können es nicht, das ist immer das Problem. (Beifall von der SPD) Schauen wir uns nun Ihr Bürgerenergiegesetz an. Dazu sagt die SPD-Landtagfraktion: na endlich! Wie lange schon wurde es angekündigt? In wie vielen Ausschussrunden haben wir uns damit beschäftigt? Als SPD-Landtagsfraktion haben wir deshalb im Juni einen eigenen Entwurf eingebracht. Darin haben wir deutlich gemacht, wohin die Reise beim Bürgerenergiegesetz bezüglich der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger sowie von Kommunen gehen soll. Meine versöhnliche Freude, als ich die Vorlage endlich sah, hat aber leider nicht lange angehalten. Der Teufel steckt wie immer in Detail, und das wurde vorhin blumig umschrieben. Wenn man sich den Gesetzentwurf genauer anschaut, dann muss man leider feststellen, dass viele Empfehlungen ausgesprochen und Vorschläge unterbreitet werden. Ich habe eine Beamtenausbildung absolviert und kann mich noch gut an das Fach Juristerei erinnern. Daher weiß ich, dass gerade Gesetze sehr konkret ausgearbeitet werden müssen, da sie sonst eine Rechtsunsicherheit schaffen, und dann bleiben alle untätig. Landtag Genau dieses Problem haben Sie. Über blumige Lösungen wird niemand reden. Es geht um Verträge und darum, dass diese Verträge abgeschlossen werden müssen und dass Finanzmittel fließen. Darauf muss man sich verlassen können. Wir können über vieles diskutieren. Ein Workshop ist allerdings etwas anderes als ein Gesetz. Das müssen Sie sich einmal deutlich sagen lassen. (Beifall von der SPD) Was soll das mit Blick auf § 7 denn am Ende werden? Ein Wünsch-dir-was-Konzert? Wer ist der Adressatenkreis, und wer soll sich eigentlich mit wem austauschen? Wer pickt sich, gerade wenn es um Investitionen geht, die Rosinen raus? Das trifft eben nicht, wie ich es gerade ausgeführt habe, den Sinn eines Gesetzes. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass man ein schönes Schaufenster aufmacht – man konnte Ihre Euphorie vorhin ja spüren –, damit die schwarz-grüne Landesregierung ein grünes Häkchen in ihrer Hausaufgabenliste setzen kann. Kolleginnen und Kollegen, das ist zu wenig, denn die aufgeführten Optionen für eine Beteiligung bleiben maximal unklar. Es wird überhaupt nicht erläutert, wie etwa ein Projektierer in Absprache mit einer Kommune eine Strompreisreduzierung für Anwohnerinnen und Anwohner umsetzen kann. Schließlich sind Dritte betroffen; ich habe vorhin auf die Rechtsunsicherheit hingewiesen. Sind es im Gesetzestext also nur theoretische Optionen? Am Ende laufen die praktischen Gründe immer wieder auf die gleiche Beteiligungsform hinaus. Deswegen wird es diese Vielfalt in der Praxis häufig nicht geben. Im Gesetz ist das maximal unverbindlich geregelt. Schlussendlich wird damit auch die Wirksamkeit des Gesetzes beeinträchtigt. Der Projektierer muss ja, wie eben ausgeführt, die Kommunen vorher einbeziehen und mit diesen gemeinsam passende Beteiligungsformen finden. Das ist auf der einen Seite richtig und auch im kommunalen Interesse, führt aber auf der anderen Seite wahrscheinlich immer wieder zu den gleichen Beteiligungsformen für den Kommunalhaushalt oder projektbezogen zum Beispiel für Kitas vor Ort. Das ist nicht schädlich. Nur, der Ansatz in unserem Antrag, Bürgerinnen und Bürger direkt zu beteiligen, wird mit Ihrer Gesetzesinitiative nicht berücksichtigt. Damit ist die Akzeptanz für die Menschen nicht sofort spürbar. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist falsch!) Darüber hinaus bemängeln die Kommunen, dass sie bei der Erstellung kaum einbezogen wurden. Ich frage mich: Wenn Sie von den Kommunen als starker Säule der Energiewirtschaft bzw. der Akzeptanzinitiative reden, warum werden dann diejenigen, die eine der Hauptsäulen tragen sollen, so spät beteiligt? So 21.09.2023 schafft man keine Akzeptanz, und so wird man auch keine Verbündeten finden. Zum Schluss möchte ich noch auf den Städte- und Gemeindebund kommen, der gerade diese Kritik deutlich macht, und darauf verweisen, dass wir uns in unserem Antrag auch für das Thema „Solarparks und Freiflächenphotovoltaik“ engagieren. Auch in diesem Bereich ist nämlich Bürgerbeteiligung nötig, was so in der Breite deutlich werden kann. Ich bin optimistisch, dass wir uns im Ausschuss mit Ihnen noch einmal auseinandersetzen werden, denn der Rohling, den Sie vorlegen, sollte ein Diamant für die Energiewende werden. Dazu werden Sie die SPD-Fraktion sicher brauchen. Wir stehen dafür bereit und werden im Ausschuss entsprechende Hinweise geben. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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