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Michael Röls-Leitmann

GRÜNE 21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Kollege Untrieser hat es ganz richtig angesprochen. Es gibt eine hohe Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie in unserem Land, aber nicht nur allgemein, also dafür, dass das irgendwo passiert, sondern auch im unmittelbaren persönlichen Wohnumfeld sind rund 80 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Windenergie und würden ein solches Projekt unterstützen. Einerseits kann man sagen: Dann braucht es ja nichts weiter, es ist alles in Butter. Andererseits ist auch klar: Der Ausbau hat gerade Fahrt aufgenommen. Wir müssen noch viel schneller und noch viel mehr ausbauen, um unsere Ziele zu erreichen, die Stromversorgung klimaneutral umzustellen und der Klimakrise die Stirn zu bieten. Deswegen dürfen wir uns auf diesen Akzeptanzwerten nicht ausruhen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir wollen also die Akzeptanz hochhalten und ausbauen. Dazu gibt es schon viele Best-Practice-Landtag Beispiele. Diese haben wir als Fraktionen von CDU und Grünen bei unserem Werkstattgespräch im Vorlauf zu diesem Gesetz hier im Plenarsaal zusammengebracht. Vertreterinnen und Vertreter aus der Branche, aus den Kommunen, von Stadtwerken, von den kommunalen Spitzenverbänden, von Bürgerenergiegenossenschaften und von Initiativen haben uns berichtet, was bei ihnen gut und was nicht gut funktioniert. Es ist klar geworden: Es gibt in Bezug auf Beteiligungsmöglichkeiten bereits eine große Kreativität in Nordrhein-Westfalen, eine große Lösungsvielfalt und vor Ort auch unterschiedliche Anforderungen an solche Lösungen. Ein wichtiges Take-away aus dieser Veranstaltung ist für uns: Diese Kreativität wollen wir nicht durch ein Gesetz einschränken, sondern wir wollen diese Kreativität nutzen und auf ganz Nordrhein-Westfalen ausbreiten. Wir wollen es ermöglichen und fördern, dass die guten gemeinschaftlichen Lösungen unter Beteiligung von Kommunen, Branchen, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie derjenigen, die es umsetzen, verbindlich und überall in Nordrhein-Westfalen zum Standard werden. Das bringt uns beim Aufbau mehr Tempo und schafft mehr Akzeptanz. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In diesem Zusammenhang ist es uns wichtig, dass zunächst versucht wird, eine Beteiligungsvereinbarung zwischen der Standortkommune und den Unternehmen bzw. den Vorhabenträgern abzuschließen. Nur für die Fälle, in denen so etwas nicht funktioniert, haben wir ein konkretes Beteiligungsmodell als Ersatzbeteiligung vorgesehen, damit klar ist: Es lohnt sich, sich zu einigen, auf Konsens zu setzen, möglichst viele für den Ausbau zu gewinnen und gemeinsam Lösungen zu finden. Da, wo es nicht klappt, bremsen wir auf diese Weise den Ausbau aber nicht ab, sondern er wird trotzdem stattfinden. Wir stellen Beteiligung sicher. Das ist ein ganz wichtiger Baustein dieses Gesetzes. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bei einem Bürgerenergiegesetz – es gibt auch schon andere, und die sind mit Sicherheit alle gut gemeint – ist es wichtig, eine Balance zu finden. Einerseits geht es darum, eine Beteiligungsmöglichkeit zu garantieren, damit wir die Akzeptanz steigern. Andererseits geht es auch darum, flexibel und nach wie vor als Standort NRW attraktiv für Projekt- und Vorhabenträger zu sein, die Akzeptanz auszubauen und bei der Energiewende noch mehr Profiteure zu generieren, als es jetzt schon gibt. Die herzliche Einladung lautet, daran mitzuwirken, diese Balance zu finden. Ich freue mich auf den Austausch im Ausschuss, auf die Anhörung und auf die noch kommenden Impulse. Uns ist es wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen das beste Beteiligungs-21.09.2023 gesetz Deutschlands verabschieden. Es ist das erste seiner Art, das nicht nur gut gemeint, sondern auch richtig gut gemacht ist. Ich freue mich auf diese gemeinschaftliche Aufgabe. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Protokoll ↗