Dr. Christian Untrieser
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir Ihnen heute als Fraktionen von CDU und Grünen ein sehr schönes Gesetz zur Debatte vorlegen können, das Bürgerenergiegesetz. Das ist ein gutes Gesetz für die Energiewende, für die Kommunen sowie für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wissen, wir wollen in Nordrhein-Westfalen erneuerbare Energien und speziell die Windkraft ausbauen. Dabei sind wir auf einem sehr guten Weg und wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auf unserer Seite sind. Aus vielen Umfragen und Begutachtungen wissen wir auch, dass die Menschen die Energiewende befürworten. Noch mehr befürworten sie es, wenn man sie beteiligt. Wichtig ist, dass der Staat transparent vorgeht und sagt: Was sind die Ziele? Wohin sollen Windenergieanlagen kommen? Man muss eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit machen und die Menschen mitnehmen. Ganz wichtig ist Gerechtigkeit beim Windenergieausbau, und die beginnt bei einer gleichmäßigen Verteilung im Land, die wir mit sehr wichtigen Maßnahmen begleiten. Verteilungsgerechtigkeit ist gegeben, wenn nicht nur wenige von der Windenergie profitieren, sondern viele. Deswegen ist es ein sehr schöner Weg, den wir gehen, der in NRW schon vielfach erprobt ist. Viele Projektierer, Energiegenossenschaften und Energiefirmen beteiligen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen in vielfältiger Weise. Das ist ein guter Weg, den wir nicht zerstören möchten. Wir möchten niemanden in ein Korsett drängen, sondern gehen mit unserem Gesetz ganz bewusst offen vor, sodass die guten und erprobten Modelle, die es jetzt schon gibt, weiterhin möglich sind. Mit unserem Gesetz verfolgen wir einen sehr offenen Ansatz. Das kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe von Windenergieanlagen leben, zum Beispiel einen günstigeren Stromtarif bekommen, was sich unmittelbar auf ihre Stromrechnung auswirkt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Betreiber von Windenergieanlagen Bürgerinnen und Bürgern ein Sparprodukt zur Verfügung stellen. Kommunen oder Bürger sollen sich finanziell beteiligen können, indem sie zum Beispiel eine Anlage aus dem Windpark kaufen oder sich gesellschaftlich beteiligen. Das alles soll möglich sein. 21.09.2023 Die Gemeinde, die dann Geld einnimmt, soll frei entscheiden können, wofür sie das Geld verwendet. Sie kann beispielsweise neue Spielgeräte für die Kita anschaffen, die Ausrüstung der Feuerwehr verbessern, Gebühren und Steuern senken oder etwas für das Ortsbild tun. Wie gesagt, es ist ein sehr offener Ansatz für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunen. Aber es muss klar sein: Dort, wo demnächst Windenergie entsteht, profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen finanziell. Das werden wir mit diesem Gesetz sicherstellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich halte das für einen sehr guten Ansatz, einen sehr guten Aufschlag. Ich freue mich auf die Debatte und lade herzlich dazu ein, dass Sie Vorschläge unterbreiten und wir dann ins parlamentarische Verfahren gehen. Wie gesagt, ich halte das für eine gute Idee. Wir werden das Gesetz hoffentlich noch in diesem Jahr verabschieden, damit es dann zum 01.01.2024 in Kraft treten kann. Das ist wirklich ein toller Beitrag für die Energiewende, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
