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Berivan Aymaz

21.09.2023 Sitzungen 18/43

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Maelzer, dass Sie das ansprechen. Das gibt mir die Gelegenheit, auch noch einmal auf die Frage des bewussten Missverstehens einzugehen. Es ist ja gar nicht falsch, einen runden Tisch einzufordern, wie Sie das tun. Gespräche sind wichtig. Aber dabei ignorieren Sie konsequent, wie schon mehrfach vorgetragen wurde – Frau Ministerin Feller hat es gerade noch mal gesagt –, dass es unzählige Runden mit den unterschiedlichsten Stakeholdern gegeben hat. Ich meine, da muss man sich schon ein Stück weit in der Debatte gemeinsam ehrlich machen. Wir haben jetzt an den unterschiedlichsten Stellen deutlich gemacht, wann wer mit wem auf der Arbeitsebene und auf der Hausleitungsebene über die komplexen Fragestellungen im Gespräch gewesen ist. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass wir am Ende diese Ergebnisse der Gespräche zusammenbinden. Das ist der Auftrag, den wir jetzt haben. Frau Minis-Landtag terin Feller hat über den Zeitplan gesprochen, um all diese Dinge mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, dass das hier immer wieder nicht zur Kenntnis genommen wird und dann die Forderung erhoben wird, wir bräuchten jetzt einen runden Tisch. Es hat unzählige Tische, Gespräche und Austausche gegeben. Es ist wichtig, dass wir die Erkenntnisse, die wir dabei gesammelt haben, mit in die anstehende Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen einbeziehen, die jetzt umgesetzt werden müssen. Sie sind aber auch in der Umsetzung dessen, was Frau Ministerin Feller zur Förderrichtlinie schon deutlich gemacht hat, und in der Umsetzung der konsequenten weiteren gemeinsamen Planung notwendig. Fakt ist aber auch, dass wir die Herausforderungen nicht alle auf einmal werden lösen können. Wir werden sie auch nur gemeinsam lösen können. Dabei haben wir den bereits mehrfach angesprochenen und, ehrlich gesagt, mehrfach beschriebenen und schriftlich in Berichten hinterlegten Konsultationsprozess geführt. Alle am Ganztag Mitwirkenden sind daran beteiligt gewesen. Die Erkenntnisse dieses intensiven Gesprächsprozesses oder dieser unterschiedlichen Gespräche werden in die weiteren Umsetzungen des Rechtsanspruchs einfließen. Wir haben in NRW eine bewährte Grundlage, auf die wir aufsetzen können. Das ist das, was wir uns auch gemeinsam vorgenommen haben, nämlich, dass wir auf dieser Grundlage des Trägermodells aufsetzen werden. In NRW haben wir beinahe 400.000 Kinder in außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten an den Primarschulen. Wir haben über 2.800 Standorte. Mit dem Haushalt 2024 – auch das ist bereits dargestellt worden – haben wir Mittel für 38.500 weitere Plätze zur Verfügung gestellt. Darauf hat die Kollegin Feller bereits hingewiesen. Damit und auch mit der Förderrichtlinie – und da ist, muss ich leider noch mal unterstreichen, der Bund bei der nötigen Geschwindigkeit zur Umsetzung des Rechtsanspruchs an manchen Stellen keine ganz so große Hilfe gewesen – macht die Landesregierung doch deutlich, dass wir zur Erfüllung des Rechtsanspruchs den quantitativen Ausbau mit Hochdruck vorantreiben. Wir werden auch weiter auf bewährte Modelle der Kooperation von Schule und Jugendhilfe aufbauen. Das ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Auch die Augenhöhe ist dabei angesprochen worden. Sie muss für uns doch handlungsleitend sein; denn die Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Offenen Ganztag ist ein ganz entscheidendes Qualitätsmerkmal und ein weiteres Merkmal, das wir gemeinsam in den Diskussionen haben. Deswegen ist es, glaube ich, auch oftmals so eine hitzige Diskussion. 21.09.2023 Wir wollen mit dem Rechtsanspruch die OGS weiterentwickeln. Diesen Anspruch, den Rahmen dazu und damit die Entwicklungsperspektive für den Offenen Ganztag werden wir weiterhin verfolgen. Weil eben nicht alles von heute auf morgen passieren kann, sondern aufwachsend auf den Gegebenheiten und dem, was wir haben, entstehen muss, wird die Landesregierung mittels eines Artikelgesetzes den Rahmen setzen. Wir wollen es auf den gelebten Beispielen guter Praxis, die wir überall in Nordrhein-Westfalen schon haben, weiter ausbauen und aufbauen. Die Landesregierung geht jetzt den nächsten Schritt und wird die rechtlichen Regelungen für dieses Artikelgesetz erstellen, das jugendhilferechtliche und schulrechtliche Regelungen enthalten wird. Dabei werden wir den unterschiedlichen Anforderungen, die an den Ganztag gestellt werden, bestmöglich Rechnung tragen. Das gilt im Übrigen auch mit Blick auf die wichtigen außerschulischen Partner, also die vielen Vereine und Initiativen aus Sport, Kultur und anderen Bereichen. Deshalb haben wir breit mit allen Beteiligten gesprochen, um das, was wir an guten Grundlagen haben, in einen verlässlichen Rahmen zu bringen, damit auf den bestehenden Strukturen aufzubauen und bestmöglich den Rechtsanspruch 2026 erfüllen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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