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Dorothee Feller

21.09.2023 Sitzungen 18/43

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs ist ein umfangreicher und gerade für unsere Grundschulen ein enorm herausfordernder Prozess. Deshalb ist es gut und richtig, an unserer langjährigen Tradition anzuknüpfen und auf die umfangreichen Erfahrungen aller Beteiligten aufzubauen. So ist der Ganztag bereits seit 20 Jahren Bestandteil der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 95 % aller Grundschulen sind Schulen im offenen Ganztag. Wir planen, den Anteil der OGS-Plätze allein zum kommenden Jahr um weitere knapp 10 % auf insgesamt 430.500 Plätze zu erhöhen, womit wir dann bereits für 60 % der Grundschulkinder einen Ganztagsplatz vorhalten können. Hierfür sieht der Haushalt 2024 einen Aufwuchs um 95 Millionen Euro auf dann 780 Millionen Euro vor. Mit der langjährigen Tradition einher geht auch das in Nordrhein-Westfalen bewährte Trägermodell, ein Modell, an dem wir selbstverständlich auch in Zukunft festhalten werden. Denn das Trägermodell bietet die Möglichkeit, die Bereiche Schule und Jugendhilfe auf institutionelle Weise miteinander zu verknüpfen. Und genau diese Verknüpfung braucht es, um einen ganzheitlichen Blick auf die Kinder zu werfen und ihren individuellen Bedarfen bestmöglich gerecht werden zu können. In der Tat ist es hierfür zwingend erforderlich, dass Schule und Ganztag auf Augenhöhe miteinander agieren. Das ist eines unserer wesentlichen Ziele auf dem Weg zum Rechtsanspruch. Daher werden wir im Grundlagenerlass die enge Verzahnung konkretisieren. Aufgrund der selbstverständlichen Verknüpfung beider Bereiche werden wir sowohl die schulrechtliche als auch die jugendhilferechtliche Regelung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in enger Verzahnung gemeinsam und zeitgleich ausgestalten und voraussichtlich zum Jahreswechsel einen ersten Referentenentwurf vorlegen können. Auf den langjährigen Erfahrungen aufbauend arbeiten das Schulministerium und das Kinder- und Jugend-21.09.2023 ministerium mit Hochdruck daran, den Rechtsanspruch 2026 umzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung ist der umfangreiche Dialogprozess, den wir in den vergangenen Monaten mit allen Beteiligten geführt haben. Seit Jahresbeginn haben wir allein mit externen Partnern in rund 40 Gesprächen die teils sehr unterschiedlichen Perspektiven, Interessen und Bedarfe herausgearbeitet. Neben den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege waren Eltern- und Lehrerverbände genauso beteiligt wie die Partner der Rahmenvereinbarung im Ganztag, der Inklusion und die Kinder- und Jugendvertretungen. In allen fünf Regierungsbezirken haben wir Gesprächsrunden mit den Kommunen geführt. Allein an diesen Gesprächsrunden haben pro Regierungsbezirk rund 150 Vertretungen aus dem kommunalen Bereich teilgenommen. Auch die Mitglieder des Expertinnen- und Expertenbeirats haben uns wichtige Impulse zum Aufbau des Ganztags gegeben. Ein Runder Tisch, wie er hier gefordert wird, ist vor diesem Hintergrund obsolet, da uns durch die vielen Gesprächsrunden die Positionen aller Beteiligten auch in schriftlicher Form bereits vorliegen. Nunmehr geht es darum, die Positionen und Argumente auszuwerten und in die Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen. Eine weitere Dialogveranstaltung in gefordertem Ausmaß zu diesem Zeitpunkt hätte hingegen eine erhebliche zeitliche Verzögerung im Umsetzungsprozess zur Folge. Trotz aller langjährigen Erfahrungen, die wir in Nordrhein-Westfalen bereits mit dem Offenen Ganztag sammeln konnten, ist und bleibt die Umsetzung des Rechtsanspruchs für uns alle eine große Herausforderung. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ist das Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum Infrastrukturausbau. Nach einer letzten erforderlichen Abstimmung mit dem Bund kann diese aus unserer Sicht zeitnah veröffentlicht werden. Sie enthält ein Gesamtvolumen von 892 Millionen Euro, das von Bund, Land und Kommunen gemeinsam getragen wird. Die Förderrichtlinie beinhaltet keine weiteren räumlichen und baulichen Standards. Förderfähig sind sowohl qualitative als auch quantitative Maßnahmen zum Ausbau von OGS-Plätzen. Auch Maßnahmen außerhalb des Schulgebäudes und Sozialraums sind möglich. Viele Kommunen profitieren auch hier von ihrer langjährigen Erfahrung. So sind in der Vergangenheit mit viel Kreativität und Tatendrang bereits viele gute Beispiele für einen modernen Ganztagsbau umgesetzt worden. Weitere folgen stetig. Landtag

Protokoll ↗