Hartmut Ganzke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter, geschätzter Kollege Dr. Pfeil, wir diskutieren hier nicht den ersten und – ich will ein bisschen in die Zukunft schauen – bestimmt auch nicht den letzten Antrag der antragstellenden FDP-Landtagsfraktion zu Fragen der Künstlichen Intelligenz im Bereich des Landes, sei es über den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in den öffentlichen Verwaltungen direkt und grundsätzlich oder eben auch bei Anträgen zu Fragen des Umgangs mit dieser Künstlichen Intelligenz. Soweit die antragstellende FDP-Fraktion einen Schwerpunkt ihres Antrages darauf legt, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst volle Unterstützung durch Schulungen und weitere Handreichungen erhalten sollen, so ist dieser Ansatz auch seitens der SPD-Fraktion bestimmt sehr unterstützenswert, denn ohne die Akzeptanz der Anwenderinnen und Anwender – das sind die Beschäftigten gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung – wird die Nutzung von Künstlicher Intelligenz eben gerade nicht zur gewünschten Arbeitserleichterung und auch nicht zu einer weiteren Qualifizierung von Arbeit führen. Deshalb ist das genau der richtige Ansatz, den Sie in Ihrem Antrag gegeben haben. Soweit Sie jedoch – und das ist unserer Ansicht nach ein Knackpunkt, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Pfeil – bei der Antragstellung auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, worauf gerade schon ein Hinweis gegeben wurde, die sogenannte KI-Verordnung, Bezug nehmen, müssen wir sagen, dass Ihre Forderung bzw. Rechtsansicht, den Landesgesetzgeber jetzt schon in die Pflicht zu nehmen, wirklich diskussionswürdig ist. Ich will Ihnen auch sagen, warum. So stellte in einer der letzten Anhörungen zu einem Antrag von Ihnen die Generalstaatsanwaltschaft Köln und hier die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in ihrer Stellungnahme zum Einsatz von ChatGPT im 25.08.2023 Justizbereich – auch ein Antrag von Ihnen – Folgendes fest – ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin –: „Abzuwarten bleibt ebenfalls, inwieweit die vorgeschlagene und in Diskussion befindliche Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates … einen klaren Handlungsrahmen setzen kann.“ Mit dieser Verordnung sollen doch gerade vereinheitlichte Regelungen in der gesamten EU für die Verwendung und den Umgang mit Künstlicher Intelligenz etabliert werden. Daher ist es unserer Ansicht nach doch etwas fraglich, ob die geforderte Einführung verbindlicher Richtlinien für die öffentliche Verwaltung schon vor Vorlage dieser EU-Verordnung wirklich sinnvoll ist. Aber ich denke, sehr geehrter geschätzter Kollege Dr. Pfeil, darüber lassen Sie uns ein bisschen im Ausschuss diskutieren. Ich könnte mir denken, dass möglicherweise auch eine neue Anhörung im Raume stehen könnte, ohne die Beratungen des Ausschusses vorwegzunehmen. Wir freuen uns darauf, diesen Antrag in den zuständigen Rechtsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
