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Christian Loose

AfD 25.08.2023 Sitzungen 18/41

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie können Regeln für alle mögliche Sachen machen. 25.08.2023 Wenn da ein Gebäude wie zum Beispiel eine Fabrik oder etwas ähnliches steht, dann steht es dort. Wenn aber Windflügel schlagen – schrapp, schrapp, schrapp – und die ganze Zeit Schlagschatten werfen, dann ist das schon eine ganz andere Beeinträchtigung für die Bürger. Genau das Problem besteht doch. Wir haben doch zum Beispiel Windräder in Houverath nur wenige Hundert Meter von den Häusern entfernt. Wenn die Sonne am Nachmittag schon leicht untergegangen ist, dann reicht der Schlagschatten dort über Entfernungen von mehr als 1.000 m. Das ist genau das Problem. Die Windenergieanlagen werden ja immer größer und größer, und der Schlagschatten wird immer größer und größer. Auch die Schallwellen, die über den Boden übertragen werden, werden immer größer und größer, lieber Herr Kollege. Genau deshalb ist es etwas anderes, ob Sie ein stehendes Gebäude oder eine schlagende Windindustrieanlage haben. (Beifall von der AfD – Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Mann, oh Mann!) Ich komme zu meiner Rede zurück. Seit der ersten Lesung zum Gesetzentwurf von Grünen und CDU ist viel passiert. Deshalb wäre eine Ausschussüberweisung mit einer Anhörung der richtige Weg gewesen. Leider hat nicht mal der FDP dieser Überweisung in den Ausschuss zugestimmt. Vermutlich liegt das daran, dass die FDP bereits im Bund der Abschaffung der 1.000-m-Grenze zugestimmt hat. CDU und Grüne haben den Antrag im Juni eingereicht. Erst nach der Einreichung gab es die erste Entscheidung über die 363 m hohe Windindustrieanlage im Kreis Paderborn. Ebenfalls erst nach der Einreichung dieses Antrages im Juli hat der Bundesrat entschieden, dass unsere Bürger in NRW abends den Schlagschatten erdulden müssen und auch nachts nicht mehr vor dem Lärm von Windindustrieanlagen sicher sein können. Im Winter dürfen nun die Windindustrieanlagen auch dann nachts laufen, wenn die Grenzen der erlaubten Lärmbelästigung überschritten werden. Das zeigt, wie wichtig die Abstandsgrenzen sind. Sie, Frau Ministerin Scharrenbach, behaupten, dass stattdessen andere Regeln gelten würden, die ausreichend Schutz böten. Doch mit der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat im Juli zeigt sich, dass dieser Schutz bei der erstbesten Gelegenheit gestrichen werden kann. Wissen Sie, warum die Windindustrieanlagen nun nachts auch bei größerer Lautstärke laufen dürfen? Die Regierung begründet dies mit einer möglichen Strom- oder Gasmangellage, also mit der Notwendigkeit, einen Blackout zu verhindern, eine Blackout-Gefahr, die die Regierung selbst erst geschaffen hat. So müssen nun die Anwohner den Lärm der Wind-Landtag industrieanlagen auch nachts ertragen, weil Sie Kohle und Kernkraftwerke abgeschaltet haben. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Nein, meine Damen und Herren, wir müssen unsere Bürger gerade aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung bei den Windindustrieanlagen wirksam schützen. Gutachter vom Ingenieurbüro Veenker haben im Auftrag der Windindustrie, im Auftrag von ENERCON ermittelt, dass bei einer Nabenhöhe von 170 m beim Unfall einer Windindustrieanlage ein Abstand von 995 m notwendig ist, um keine Trümmerteile abzubekommen. Das hat die Windlobby ermittelt. Inzwischen gibt es aber Planungen für Windindustrieanlagen mit einer Nabenhöhe von 280 m und nicht von 170 m. Dementsprechend besteht bei diesen höheren Anlagen die Gefahr, dass die Trümmerteile deutlich weiter als 1.000 m geschleudert werden. Deshalb ist es nicht nur aus Lärmschutzgründen, sondern auch aus Gründen der Sicherheit wichtig, Herr Rock, dass die Schutzzonen zwischen Windindustrieanlagen nicht verkleinert, sondern deutlich vergrößert werden. Das gilt nicht nur für Flächen, auf die neue Anlagen gestellt werden, sondern auch dort, wo kleine Anlagen von vielleicht 100 m Gesamthöhe nun durch Anlagen mit einer Höhe von mehr als 350 m ersetzt werden. Weil das Thema für alle Bürger, die die Belastungen aushalten müssen, so wichtig ist, beantragen wir die namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf. Ich freue mich zunächst auf die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und verbleibe mit einem Wunsch für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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