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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 25.08.2023 Sitzungen 18/41

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache ist im Grunde genommen alles bei der Zweiten Lesung gesagt worden; darum kann ich mich jetzt kürzer fassen. Da vorgestern aber alle anderen nach mir gesprochen haben, will ich doch noch auf zwei Punkte eingehen. Herr Stinka, ja, Ihr Gesetzentwurf vom 15. März 2022 sah die Streichung der 1.000-Meter-Abstandsregelung auch schon vor, was nur wenig verwundert, weil Sie den Entwurf ja mit unserem jetzigen Koalitionspartner formuliert haben. Im Unterschied zu damals ist die Streichung aber jetzt in eine Landesentwicklungsplanung eingebunden. Die Abstandsregelung wird durch eine Flächenregelung ersetzt, das heißt, in Zukunft wird der Windkraftausbau nur noch auf vorher exakt definierten Flächen stattfinden. Das schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern erhält auch die Akzeptanz, für die die 1.000-m-Regelung ein wichtiger Zwischenschritt war. 25.08.2023 Mit der Vorgabe des Wind-an-Land-Gesetzes kann der Windkraftausbau in NRW bereits ab 2025 auf 1,8 % der Fläche stattfinden. 98,2 % der Fläche können aber auch rechtssicher von Windkraftausbau frei bleiben. Herr Loose, mit Ihrem Änderungsantrag, den Abstand auf 2.000 m auszudehnen, können Sie auch gleich den Ausbau der Windkraft verbieten. Das ist nicht nur realitätsfern, es würde auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen festschreiben. Ihr Antrag ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich um Akzeptanz bemühen. Den Änderungsantrag lehnen wir daher entschieden ab. Ich bitte aber um Zustimmung für den Gesetzentwurf der Landesregierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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