André Kuper
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle sehr herzlich willkommen zu unserer heutigen, 41. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt wie immer auch den Gästen oben auf der Gästetribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 15 Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung: Mit Schreiben vom 23. August haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die dritte Lesung des Gesetzentwurfs des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen Drucksache 18/4567 als neuen Tagesordnungspunkt 2 für die heutige Sitzung beantragt. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Mostofizadeh.
