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Sven Werner Tritschler

AfD 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Das Versagen zahlreicher öffentlicher Stellen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz vor rund zwei Jahren ist hinlänglich bekannt. Hier im Haus beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss damit, Ministerinnen mussten abtreten usw. Weniger im Fokus der Debatte lag dagegen das Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Flutnacht. Ich will nicht unterstellen, dass das Menschenleben gekostet hat – das wäre Spekulation. Aber die Nachlässigkeit des WDR – der immerhin größten Sendeanstalt innerhalb des teuersten Staatsfunks der Welt – war grob fahrlässig. Während Stauseen und Keller vollliefen und ganze Häuser von den Fluten einfach weggespült wurden, sendeten die Radiosender des WDR ARD-Gemeinschaftsprogramm aus Baden-Baden, Erfurt und München. Auch im Fernsehprogramm war von einer Flutnacht nichts zu bemerken, als es darauf ankam. Unsere Haltung zum teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt ist hinlänglich bekannt. Aber auch wir bestreiten nicht, dass es in Katastrophenfällen zur öffentlichen Daseinsfürsorge gehört, die Bevölkerung schnell, umfassend und fundiert zu unterrichten. Und solange wir uns eben diese milliardenschweren Anstalten leisten, gehört diese Vorsorge zu ihren vornehmsten Aufgaben. Ich hoffe – und da sind wir uns alle sicher einig – dass WDR nicht allzu bald beweisen muss, dass er die richtigen Lehren aus seinem Totalversagen in der Flutnacht im Juli 2021 gezogen hat. 24.08.2023 Unabhängig davon ist es aber wichtig und richtig, das im WDR-Gesetz niedergelegte Verlautbarungsrecht zu präzisieren. Das haben die Anhörungen im Untersuchungsausschuss ergeben. Schon heute sieht das WDR-Gesetz vor, dass der WDR „[…] den obersten Landesbehörden für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen“ hat. Das ist ausgesprochen vage formuliert und wahrscheinlich auch der Grund, warum von diesem Recht quasi niemand Gebrauch macht. Und wir sind ganz sicher die letzten hier, die den WDR noch mehr zu einem Verkündungsorgan der Herrschenden machen will, als er es derzeit schon ist. Unser Gesetzentwurf orientiert sich daher an den Normen für andere Sendeanstalten und präzisiert das Verlautbarungsrecht. Nicht alles, was irgendwie amtlich ist, soll gesendet werden, sondern das soll nur im Katastrophenfall oder in vergleichbaren Situationen gelten. Wir wollen also den ohnehin nicht genutzten Handlungsspielraum des Landes zwar einerseits erweitern, aber durch eine Präzisierung Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Das ist im Interesse des WDR, im Interesse der Landesregierung, im Interesse zukünftiger Landesregierungen und vor allem auch im Interesse der Bürger unseres Landes, die sich im Fall der Fälle auf die Informationen aus Rundfunk, Fernsehen und Internet verlassen müssen. Dem sind auch in der Ausschussanhörung keine wesentlichen Bedenken begegnet und deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf!

Protokoll ↗