André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5408. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5408 wie gerade festgestellt angenommen. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 19:05 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage Zu TOP 14 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) – zu Protokoll gegebene Reden Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Es gibt nach dieser Debatte nicht mehr viel zu ergänzen zu diesem Thema. Bereits Ende März, als hier im Plenum zum ersten Mal über den Antrag debattiert wurde, habe ich ausgeführt, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD keinen Mehrwert hat. Nach der Anhörung im Ausschuss sollte es darüber nun Einigkeit geben. Mit dem Gesetzentwurf wird das bereits vorhandene Verlautbarungsrecht weder besser, noch effektiver, noch umfangreicher. Und ich möchte an dieser Stelle zugleich noch einmal betonen, dass es keine Verlautbarungspflicht ist, die das WDR-Gesetz regelt. Es ist ein Verlautbarungsrecht, von dem im Sinne der Staatsferne der Medien mit einer gebotenen Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist. Im Katastrophenfall ist schnelles, entschlossenes Handeln aller Beteiligten notwendig, um Bürgerinnen und Bürger ohne Zeitverzug zu informieren. Auch darüber besteht Einigkeit. Verlautbarungen können hierbei ein besonderes Hilfsmittel sein. Eine Verbesserung des vorhandenen Verlautbarungsrechts wird mit dem von der AfD vorgelegten Gesetzentwurf aber nicht erreicht. Die Anhörung im Ausschuss hat bewiesen: Das bestehende, im WDR-Gesetz verankerte Verlautbarungsrecht ist hinreichend klar ausgestaltet und bedarf keiner Ergänzung. Der Anwendungsbereich der derzeitigen Norm im WDR-Gesetz erfasst jetzt schon Katastrophenfälle und andere erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Eine Ergänzung, wie sie die AfD vorschlägt, wäre vielmehr sogar geeignet, das bestehende Verlautbarungsrecht staatlicher Stellen einzuschränken. Der Gesetzentwurf, wie er vorgelegt wurde, ist weder erforderlich noch in irgendeiner Form gewinnbringend. Er ist daher abzulehnen.
