André Kuper
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Grundsteuerreform – das ist bereits mehrfach gesagt worden – haben wir uns in den letzten Wochen und Monaten in zahlreichen Sitzungen im Haushalts- und Finanzausschuss und auch über schriftliche Auskünfte beschäftigt, die die Landesregierung in der gewünschten Menge im Zweifelsfall immer erteilt, selbst wenn es zu der eben schon mal geschilderten Arbeitsbelastung führt; denn es ist das demokratische Recht jedes Abgeordneten, das zu fragen, was beantwortbar ist. Von daher gibt es gar keine Kritik daran, dass wir jetzt im zweiten Anlauf noch mal versuchen, das Weitere zu klären. Es ist nur ein erheblicher Aufwand, wobei diejenigen, die den Aufwand verursachen, allerdings wissen müssen, ob das in Relation zu dem Erkenntnisinteresse steht, das sie haben. Wir respektieren das parlamentarische Recht umfassend und werden uns bemühen, alles zu beantworten, was wir beantworten können. Ich möchte noch einmal daran erinnern, warum es diese Grundsteuerreform überhaupt gibt; auch das ist hier angesprochen worden. Wir machen das als Land Nordrhein-Westfalen nicht für uns. Das Land Nordrhein-Westfalen generiert keine Steuereinnahmen für sich selbst daraus, sondern wir machen es für die Kommunen, und wir machen es deshalb, damit es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer auch in 2025 noch erheben können. Da sind wir auf einem guten Weg; denn inzwischen haben wir mehr als 82 % aller Grundsteuerwerte festgestellt. Das ist eine großartige Leistung dieser Finanzverwaltung, und ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort dafür. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- stimmung von der SPD und der FDP) Wir haben vielfach darüber diskutiert und über die Schwierigkeiten berichtet, die es mit dem Datenbestand der öffentlichen Hand in der Vergangenheit gegeben hat, den mein Vorgänger so gut es ging hat aufarbeiten lassen. Wir haben berichtet, was es trotzdem für Schwierigkeiten gab, die Daten vollständig Landtag zu haben, was wir den Bürgerinnen und Bürgern zumuten und dass wir das über eine Vielzahl von Informationen möglichst gut haben aufarbeiten lassen. Es gab Informationsangebote, die ich Ihnen von diesem Pult aus und an mehreren anderen Stellen mehrfach geschildert habe. Deshalb will ich das nicht wiederholen. Trotz der Erinnerungsschreiben und obwohl es eine durchaus hinreichende öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema gegeben hat – und zwar nicht nur durch die Informationskampagnen unserer Landesregierung, sondern auch durch das veröffentlichte weitere Interesse, sodass niemand mehr sagen kann, er hätte nicht gewusst, dass das Thema „Grundsteuer“ in Nordrhein-Westfalen zu erledigen ist –, liegt immer noch für etwa 9 % der Grundstücke keine Erklärung vor. Das heißt, denen helfen wir als Servicefinanzamt seit dieser Woche kräftig. Das werden wir auch weitermachen. Es soll große Unternehmen im Bundesbesitz geben, die vielleicht auch noch das eine oder andere abzugeben haben und die sich selbst eine Verlängerung bis 30.09. gegeben haben. Ob das nun unbedingt vorbildlich ist, wenn das im Einflussbereich des Bundesfinanzministers verwaltet wird, mögen andere entscheiden. Was das Thema der Bearbeitung in den Kommunen angeht, so will ich Ihnen, Kollege Witzel, doch noch einen Hinweis geben. Ich glaube schon, wenn wir im Jahr 2024 den entsprechenden fiktiv aufkommensneutralen Hebesatz sowohl den Kommunen zur Verfügung stellen als auch veröffentlichen – so wie mein Vorgänger das bereits zugesagt hatte –, dann müssen wir es auch den Kommunen überlassen, wie sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung tätig werden. Die kommunale Selbstverwaltung halten wir ansonsten beide sehr hoch, und zwar nicht nur aufgrund von Art. 28 Grundgesetz, sondern weil wir beide sehr lange den jeweiligen Stadträten unserer Heimatstädte angehört haben. Es geht darum, dass wir jetzt nicht sagen: Ja, aber Sie hätten doch mal ein politisches Statement abgeben können, was die Kommunen eigentlich tun sollen. – Herr Kollege, ich würde gerne vermeiden, dass Leute wie wir anderen, die demokratisch gewählt sind, schlaue Ratschläge erteilen. Das halte ich eigentlich für nicht angemessen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn am Schluss ist das Gesamtkunstwerk eines kommunalen Haushalts in der Verantwortung des Rates der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und des jeweiligen Stadtrates bzw. des jeweiligen Bürgermeisters, der jeweiligen Bürgermeisterin. Das ist eine Sache, die wir nicht infrage stellen sollten. Diese Art von Bevormundung – so will ich es einmal nennen – möchte ich an dieser Stelle, jedenfalls von meiner Seite aus, nicht in den Raum stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.08.2023 Die Bürgerinnen und Bürger können Ihnen vor allen Dingen für eines dankbar sein. Keiner kann aufgrund der spektakulären Formulierungen, die Sie immer wieder finden, sagen, er hätte nicht gewusst, dass er eigentlich spätestens zum 30. Januar eine Erklärung hätte abgeben müssen. Deshalb empfinde ich es als nicht problematisch, dass wir jetzt Schätzvorschläge unterbreiten und das auch mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zu den untersten Grenzen versehen. Es wäre schön, wenn wir uns hier darauf einigen könnten, dass das, was man in einer Gesellschaft tun muss, nämlich Gerichtsurteile umsetzen, nicht dadurch konterkariert wird, dass man ein riesengroßes Bohei darum macht, wenn im Grunde der Zug abgefahren ist. Wir müssen jetzt alle miteinander dadurch. Wir können das unproblematisch tun; denn jeder Bürgerin und jedem Bürger, der Zweifel daran hat, dass er an der Stelle mit seinem Grundstück richtig behandelt wird, steht der Rechtsweg im Rechtsstaat offen. Deshalb wäre es manchmal schön, wenn wir zur Handlungsfähigkeit dieses Staates den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Eindruck erwecken würden, dass wir alle gemeinsam Verantwortung übernehmen, wenn die Entscheidung gefallen ist. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
