Alexander Baer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt das vierte Mal innerhalb weniger Monate, dass ich Landtag hier zu dem Thema „Grundsteuer“ auf Veranlassung der FDP-Fraktion reden soll. Dieses Mal geht es um die Ergebnisse der Großen Anfrage, die die FDP gestellt hat, nachdem sie mit ihrem Gesetzentwurf und ihren Anträgen gescheitert ist. Ich möchte betonen, dass es gutes demokratisches Recht ist, all diese parlamentarischen Initiativen zu ergreifen. Dies stelle ich grundsätzlich nicht infrage; ich schätze das sehr. Dennoch stellt sich langsam, ehrlich gesagt, ein gewisser Verdruss ein. Da sich meine Meinung nicht täglich ändert, kann ich heute auch nicht viel mehr als gestern sagen. Aber eines gilt nun einmal generell: Der Bundesgesetzgeber hat Ende 2019 auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts eine Grundsteuerreform verabschiedet. Dies ist heute bei der Mehrheit der Bundesländer – und auch hier in NRW – das sogenannte verwandte Bundesmodell. Ich nenne es gerne liebevoll das Lindner-Modell. (Ralf Witzel [FDP]: Ja! Aber er hat dagegen- gestimmt! – Zustimmung von Angela Freimuth [FDP]) – Deswegen nenne ich es auch liebevoll so. Nur fünf Bundesländer haben eigene Grundsteuermodelle eingeführt. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Im Herbst vergangenen Jahres hatte die FDP vorgeschlagen, auch in NRW ein eigenes Grundsteuermodell nach der Flächenregelung einzuführen. Dieser Vorschlag war völlig unrealistisch, weil er unter anderem niemals in der entsprechenden Frist durchführbar gewesen wäre. Im Frühjahr dieses Jahres wollte die FDP dann alle Bescheide nur unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Sie stützte sich in ihrer Argumentation – das haben wir eben schon gehört – darauf, dass ein renommierter Jurist in einem Gutachten die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells festgestellt hatte. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Auch der Antrag, zu dem wir gestern hier diskutieren durften, setzte die Verfassungswidrigkeit voraus. Dies alles liegt aber eben bislang nicht vor. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich trotzdem einige Anmerkungen zu der Großen Anfrage machen. In der Vorbemerkung wird von der FDP wiederholt festgestellt, dass es in NRW immensen personellen und finanziellen Aufwand in einer deutlich zweistelligen Millionengrößenordnung koste, um die Grundsteuerreform zu bearbeiten. Außerdem wird ein Vergleich mit Hamburg gezogen, wo die Rücklaufquote bei den Steuererklärungen wohl deutlich höher sei als in NRW. Dass in Hamburg nur rund 25 % der Menschen Wohneigentum 24.08.2023 besitzen und insgesamt die Einwohnerzahl kaum mit der unseren zu vergleichen ist, scheint Ihnen dabei entgangen zu sein. Dass für so eine Mammutaufgabe der Grundsteuererhebung dringend benötigte Ressourcen durch die Einreichung einer Großen Anfrage anderweitig gebunden werden, scheint der FDP auch nicht klar zu sein. (Ralf Witzel [FDP]: Doch nicht auf der Bearbei- terebene!) Sie beklagt einerseits die Belastung, erhöht sie andererseits aber noch mit seitenlangen und teilweise völlig unsinnigen Fragestellungen. Wer solche Fragen stellt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er keine Antwort erhält. Ich kann Ihnen als Vertriebler versichern, dass selbst in den orientiertesten Vertriebsunternehmen mit strengstem Controlling diese Art von Fragen nicht gestellt wird. Wozu auch, wenn man keine Vergleichszahlen hat? Da nutzt auch lange Rechtfertigung in der Vorbemerkung nichts, in der erklärt wird, wieso man diese Große Anfrage so ausführlich stellt. Alles in allem bleibt aus meiner Sicht festzuhalten: Die FDP hat ihre parlamentarischen Mittel zur Begleitung der Grundsteuererhebung fast komplett ausgeschöpft. (Ralf Witzel [FDP]: Warten Sie mal ab!) Herausgekommen ist kein erwähnenswertes Ergebnis, aber sehr viel unnütze Arbeit für sowieso schon belastete Behörden. Ob das zur Minderung der allgemeinen Politikverdrossenheit beiträgt, wage ich zu bezweifeln. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
