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Zacharias Schalley

AfD 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete. Seien Sie ehrlich: Kennen Sie die Unterschiede? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja!) Man muss schon ein Ministerialbeamter sein, um in dem Wust aus Bürokratie und unverständlichen Begrifflichkeiten durchzusteigen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nein!) Der normale Bürger da draußen kann das ohnehin kaum. (Zuruf von der SPD: Doch!) 24.08.2023 Darum tut es not, mal eine Schneise ins Dickicht zu schlagen. Naturparks sind, um es vereinfacht auszudrücken, die dritthöchste Schutzstufe, die es bei uns gibt. Darüber stehen nur die Biosphärenreservate und die Nationalparks. Ein Naturpark ist ein geschützter, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandener Landschaftsraum. Diese wertvolle Kulturlandschaft soll in ihrer heutigen Form einerseits naturschutzfachlich bewahrt und andererseits gleichzeitig touristisch vermarktet werden. Hier liegt trotz der orthografischen Nähe der entscheidende Unterschied zu den Nationalparks: Die Definition und das Wort „Kulturlandschaft“ sind entscheidend. Naturparks oder die höher und interdisziplinär angelegten Biosphärenreservate sind bei uns in NRW die einzig logische Form von Großschutzgebieten, denn wir leben in einer seit Jahrtausenden vom Menschen durchdrungenen und gestalteten Kulturlandschaft. Die uns umgebende Natur oder das, was der Mensch dafür hält, ist in Wahrheit fast gänzlich von ihm selbst geschaffen. Die Nationalparks wiederum haben das Ziel, große, nicht durch menschliche Eingriffe veränderte Naturgebiete für die Nachwelt zu erhalten. Aber gibt es so etwas bei uns überhaupt? Wenn wir den Nationalpark Eifel anschauen, stellen wir fest: Das heute weitgehend bewaldete Gebiet war noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts waldfrei. Von der einstigen Hochweidenutzung weiter Teile der Eifel zeugen noch ökologisch wertvolle Wacholderheiden, die in der Nordeifel außerhalb des Nationalparks, vor allem in den Tälern um Blankenheim, anzutreffen sind. Also: Die vermeintlich unberührte Wildnis gibt es in Deutschland und NRW nicht, weder beim Blick zurück in die lange Geschichte und erst recht nicht beim Blick auf unsere Gegenwart. Laut der Nationalen Biodiversitätsstrategie aber sollen 2 % der Landesfläche in Wildnis überführt werden. Die einfache Gleichung lautet dabei: Nutzungsverzicht der Natur, also Verwilderung, steigert die Biodiversität. Ein Blick auf eine vom Menschen geschaffene Streuobstwiese mit ihrer ganzen Artenvielfalt widerlegt schnell diese These. Dementsprechend werden Nationalparks auch als „Wildnisentwicklungsgebiete“ deklariert, sprich: Dort soll die unberührte Natur erst entstehen. Ich kann meinen ungepflegten Garten auch als naturnah deklarieren. Das macht ihn aber noch nicht ökologisch wertvoll. Im Übrigen: Wenn wir ehrlich sind, kann sich unsere Gesellschaft diese sich selbst überlassenen Gebiete wie Nationalparks auch nur leisten, weil unsere Landwirtschaft immer produktiver geworden ist. Noch um 1900 ernährte ein Bauer in Deutschland vier Personen. Heute stellt ein Bauer die Ernährung von 140 Menschen sicher, und das bei schrumpfender Bewirtschaftungsfläche. Das heißt im Umkehr-Landtag schluss aber auch: Wir können uns Naturschutz nur deshalb leisten, weil unsere Landwirtschaft so erfolgreich wirtschaftet. Das wäre in Nationalparks nicht mehr möglich, da dort auf bis zu 75 % der Fläche jeder menschliche Eingriff verboten ist. Doch zurück zum Antrag. Die FDP möchte in den Naturparks, die auch wir als sinnvolle Institution sehen, nun finanzielle Mittel verstetigen und sichere Stellen für zwei Ranger pro Park schaffen. Da stellt sich doch die Frage: Was tut eigentlich so ein Ranger, wem untersteht er und wie viele braucht man eigentlich? Schauen wir uns einmal eine Stellenbeschreibung für einen Ranger vom Landesbetrieb Wald und Holz aus dem Jahr 2022 an, die im Internet abrufbar ist. Das Stellenangebot ist in vier inhaltliche Blöcke mit unterschiedlichen Anforderungen gegliedert. Machen wir es kurz: Den Punkten 2 und 3 – Forstschutz und Dienstleistungen – können wir vonseiten der AfD vorbehaltlos zustimmen. Das umfasst das klassische Geschäft der Waldbewirtschaftung, bei dem es um den langfristigen Erhalt des Waldes und seiner Artenvielfalt geht, und es umfasst die Sicherstellung der touristischen Infrastruktur in den Naturparks, die ja gerade auch als Naherholungsgebiete im dicht besiedelten NRW sehr wichtig sind. Aber was steht in der Jobofferte an allererster Stelle? Wie es sich im grünen Obrigkeitsstaat geziemt: Umweltbildung planen, umsetzen und dokumentieren unter Berücksichtigung der relevanten SDGs der UN. SDGs der UN? In abschreckenden Technokratenkürzeln „Sustainable Development Goals“, zu Deutsch: Nachhaltigkeitsziele. Hand aufs Herz: Brauchen wir die sogenannten globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wirklich im Arnsberger Wald? Weltweit einheitliche Nachhaltigkeitsziele sollen in so unterschiedlichen Naturräumen mit ebenso unterschiedlichen Anforderungen einheitlich umgesetzt werden? Jedem leuchtet ein, dass die globalistische Schablone in die ideologischen Einheitsnormen der One World im Wald nicht die gleiche sein kann wie auf dem Heideboden. Wer Vielfalt erhalten will, braucht vielfältige Herangehensweisen, nicht global einheitliche Nachhaltigkeitsziele, die überall im gleichen bürokratischen Konformismus angewandt werden. Im Übrigen: Wir brauchen uns in Deutschland vor der UN mit ihren Nachhaltigkeitszielen nicht kleiner zu machen, als wir sind. Nur wenige andere Länder auf der Welt können wie Deutschland auf eine so reichhaltige historische Erfahrung des Naturschutzes in ihrem mentalen Gepäck verweisen. Kostprobe gefällig? Das Siebengebirge wurde schon 1836 unter Schutz gestellt und gilt als ältestes deutsches Naturschutzgebiet. Die Tradition reicht noch weiter zurück: Nehmen wir einmal die oberpfälzische Stadt Amberg. Sie schuf mit dem Waldbannrecht schon 1310 einen wirk-24.08.2023 samen Waldschutz. Der Wildbann lässt sich sogar bis ins 9. Jahrhundert zurückdatieren. Wenn es also um Umweltbildung geht, die grundsätzlich ein sinnvolles Anliegen ist, dürfen wir ruhig auch mal den langsam gewachsenen Humus der deutschen Naturschutzgeschichte in den Blick nehmen. Doch wieder zurück zum Antrag. Wozu brauchen wir eigentlich jetzt plötzlich diese neuen Rangerstellen? Ende der 90er-Jahre bis Ende der 2000er-Jahre gab es im Landesbetrieb einen Kahlschlag beim Personal. Ein Drittel der Stellen wurde weggeholzt und die Anzahl der Forstämter um zwei Drittel reduziert. Damit war man im Sinne einer qualifizierten Beförsterung an der Grenze des Verantwortbaren angelangt. Die – Zitat – flächendeckende Wahrnehmung sei gerade noch realisierbar. Das sind harte Worte, aber vor diesem Hintergrund ist auch klar: Die Aufstockung mit Rangerstellen ist aus Gründen der Arbeitsbewältigung dringend geboten. Schauen wir nun einmal auf die Anzahl der Rangerstellen, die die FDP vorschlägt: Bereits seit 2003 setzt der Landesbetrieb Wald und Holz Ranger in Südwestfalen ein. Die Ranger sind ausgebildete Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister sowie geprüfte Natur- und Landschaftspfleger. Sie achten auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Waldes, seiner Tiere und Pflanzen und pflegen die Wege und Einrichtungen. Der Naturpark Sauerland-Rothaargebirge ist mit 380.000 Hektar Fläche der größte Naturpark in NRW. Zusätzlich gibt es noch den angrenzenden Naturpark Arnsberger Wald mit weiteren 60.000 Hektar. Sechs Ranger haben sich den Rothaarsteig in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Nehmen wir zum Vergleich den ältesten Naturpark Bayerns, den Naturpark Bayerischer Wald – nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Nationalpark: Bei knapp 280.000 Hektar hat der Naturpark Bayerischer Wald vier Ranger eingestellt. Als Richtwert scheint sich also bewährt zu haben, zwei Ranger pro 70.000 Hektar einzusetzen. Nun gibt es aber in NRW beispielsweise den Naturpark Siebengebirge mit einer Größe von 11.200 Hektar. Hat es hier Sinn, wie die FDP fordert, ebenfalls zwei Ranger pauschal einzustellen? Da scheint der Antrag noch etwas unausgegoren zu sein. Also, FDP: Noch mal ab auf die Schulbank zur Umweltbildung! Ich bin gespannt, was im Ausschuss noch an Argumenten kommt. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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