Olaf Lehne
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleinarbeit, auf fünf Seiten eine Vielzahl von Statistiken zum Bauen und Wohnen in unserem Land zusammenzutragen, reicht leider nicht aus, um das Problem zu lösen. Die AfD zieht wie üblich die falschen Schlüsse. Tatsächlich können uns einige dieser Statistiken nicht zufriedenstellen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Wohnen sicher, bezahlbar und für alle in unserem Land erschwinglich bleibt. Das ist ein hartes Stück Arbeit, aber diese Arbeit machen wir. Erst gestern hat unsere zuständige Ministerin Ina Scharrenbach hier ausgeführt, dass diese Landesregierung das erste Mal in der Geschichte des Landes für Menschen mit mittleren Einkommen einen Zugang zur öffentlichen Wohnraumförderung und damit auch zur Eigentumsbildung geschaffen hat. Für eine Stärkung der Bautätigkeit und damit für den zusätzlichen Wohnraum der Zukunft geben wir der Landesbauordnung ein Update, indem wir die Genehmigungsverfahren vereinfachen. Dies ist ein wichtiger Schritt. Der vorliegende Antrag konzentriert sich vor allem auf die steuerliche Seite der Eigentumsbildung, die Grunderwerbsteuer. Leider gehen Sie jedoch bei Ihren Feststellungen schon von einer falschen Annahme aus: Sie gehen davon aus, dass es einen konkreten Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Grunderwerbsteuer gibt. Dieser liegt eben nicht vor. Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums in der Presse gab es zwar, aber nach wie vor liegt kein konkreter Gesetzentwurf vor – leider! Das hat auch Minister Optendrenk gestern in der Fragestunde erläutert. Es fehlt daher bereits an der Grundvoraussetzung für Ihre Beauftragung an die Landesregierung, da der Bund hier die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat. Aber das interessiert die AfD natürlich wie immer nicht. Dies haben Sie in Ihren letzten Anträgen auch verdeutlicht. Aber selbst wenn es einen solchen Gesetzentwurf geben würde, bleiben Sie eine ganz andere Antwort schuldig. Im aktuellen Haushalt 2023 rechnen wir mit 24.08.2023 knapp 4 Milliarden Euro Steuereinnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Wer aber – wie Sie in Ihrem Antrag – fordert, perspektivisch den Steuersatz für eine Vielzahl von Fallkonstellationen auf null abzusenken, der muss auch sagen, wie er die Löcher im Haushalt stopfen möchte oder aus welchem Bereich der Daseinsvorsorge das Land sich seiner Meinung nach verabschieden soll. Das bleiben Sie natürlich auch schuldig. Sie streuen den Bürgern wieder mal Sand in die Augen und geben vor, etwas leisten zu können, das Sie umzusetzen nicht in der Lage sind. Für uns bleibt es dabei: Wir setzen uns für die Erleichterung der Eigentumsbildung ein, gerade für junge Familien. Wir streben eine strukturelle Entlastung bei der Grunderwerbsteuer an. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik sollte diese aber auch mit einer substanziellen Gegenfinanzierung einhergehen. Dafür haben wir bereits die Idee eingebracht, sogenannte Share Deals im Immobilienerwerb weitgehend zu unterbinden. Auch hierfür blieb der Bundesfinanzminister jedoch einen konkreten Gesetzentwurf schuldig – leider. Ihr Antrag ist wieder einmal mangelhaft und wird daher von uns abgelehnt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
