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Tom Brüntrup

CDU 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der zweiten Lesung das Gesetz betreffend den weiteren Aufbau der Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe und zur Änderung weiterer hochschulgesetzlicher Regelungen. Ich freue mich sehr, für die CDU-Fraktion zu diesem Gesetz Stellung nehmen zu dürfen, denn die Medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe mit der wissenschaftlichen Anbindung an die Universität Bielefeld und der praktischen Anbindung im Evangelischen Klinikum Bethel, im Klinikum Bielefeld und im Klinikum Lippe ist ein Erfolg. Der Startschuss dafür wurde durch die CDU-geführte Landesregierung 2017 gegeben. Bereits im Herbst 2021 empfing die Fakultät die ersten Medizinstudierenden in Bielefeld. Als Abgeordneter, der die Entwicklung des Hochschulstandortes und der Fakultät vor Ort und laufend miterleben darf, möchte ich mich bei den Abgeordneten der letzten Legislaturperiode für die gute Standortwahl und bei den Verantwortlichen der Fakultät der Universität und der Kliniken für ihre tolle Arbeit bedanken. 24.08.2023 (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das Gesetz, das wir heute beraten und verabschieden, beinhaltet gleich zwei Entwicklungen für die Medizinische Fakultät. Zum einen werden die Studienplätze des Studiengangs Humanmedizin für die kommenden zwei Semester fortgeschrieben. Da diese durch den Aufwuchs der neuen Fakultät hochschulgesetzlich festgeschrieben werden müssen, handelt es sich hierbei um eine wichtige Formalie, um den Verantwortlichen und den Studierenden Planungssicherheit zu geben. Zum anderen soll die Zahl der Studierenden langfristig von aktuell und nunmehr fortgeschrieben 60 auf 300 steigen. Dafür schreiten die Vorbereitungen in Form von zusätzlichen Lehr- und Forschungsgebäuden, Studierendenhäusern sowie Kooperationen mit Lehrpraxen täglich voran. Eine Verbesserung im Bereich der Forschung und Lehre sieht der vorliegende Gesetzentwurf durch die Kooperation des Herz- und Diabeteszentrums NRW und der Universität Bielefeld vor. Hierfür sollen die im Herz- und Diabeteszentrum tätigen Professorinnen und Professoren der Ruhr-Universität Bochum eine mitgliedschaftliche Stellung an der Universität Bielefeld erhalten. Durch die Kooperationen wird zum einen das Herzund Diabeteszentrum noch stärker in die Hochschulmedizin eingebunden. Zum anderen werden die Lehre und Forschung am Standort Bielefeld gestärkt. Der Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass pragmatisch vorhandene Strukturen genutzt werden, um die medizinische Forschung, Lehre und Versorgung in unserem Land gemeinsam zu verbessern. Die Stärkung der Allgemeinmedizin und der hausärztlichen Versorgung auf dem Land waren der Ausgangpunkt für die Medizinische Fakultät. Das universitätsmedizinische Forschungsprofil im Bereich der Medizin für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und insbesondere in Zusammenarbeit mit Institutionen der v. Bodelschwinghschen Stiftung Bethel haben das Profil dann geschärft. Die anstehende Kooperation wird nun die medizinische Ausbildung der Studierenden und die Forschung intensivieren. Eine weitere positive Entwicklung sieht das Gesetz im Bereich des Promotionskollegs vor. Mit dem Promotionskolleg hat Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle übernommen. Das Kolleg mit einem eigenen Promotionsrecht ist ein Novum im Wissenschaftsund Hochschulsystem. Der Wissenschaftsrat hob positiv hervor, dass der neue Promotionsweg nunmehr allen Absolventinnen und Absolventen jeglicher Hochschulformen eine Promotion ermögliche und die oftmals schwierige Suche nach universitären Kooperationspartnern erleichtere. Landtag Somit entsteht eine Win-win-Situation. Zum einen wird den talentierten Köpfen an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften der Weg zur Promotion geebnet. Zum anderen wird der Druck auf die Universitäten abgebaut. Nach seiner Gründung im Jahr 2020 soll nunmehr die dauerhafte institutionelle Förderung folgen. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine Verankerung der Finanzierung im Hochschulgesetz in Form eines Zuschusses für eine bürokratieärmere Ausgestaltung vor. Damit wird die Finanzierungsform an die der Hochschulen angepasst. Mit der Gesetzesänderung erfüllen wir außerdem unser Versprechen, die erfolgreiche Arbeit der Medizinischen Fakultät dauerhaft zu sichern. Zusammenfassend begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und freuen uns, dass das Votum des Wissenschaftsausschusses einstimmig ausgefallen ist. Wir stimmen selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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