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Tom Brüntrup

CDU 24.08.2023 Sitzungen 18/40

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat uns, den Eltern, aber auch gerade den Kindern viel abverlangt. Hohe Krankenstände, wechselnde Krankheitsverläufe, unbekannte Mutationen und die Isolierung bei Erkrankungen an COVID-19 haben außergewöhnliche Maßnahmen und Entscheidungen gefordert. So war es richtig, dass die im vorliegenden Antrag thematisierten Kinderkrankentage in ihrer Zahl gesteigert und in ihrer Inanspruchnahme vereinfacht wurden. Corona haben wir mittlerweile zum Glück überwunden. Dies erfordert, von den in Krisenzeiten ausgeweiteten Regelungen zu einem heute angemessenen Maß zurückzukehren. Dies bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 45 des Fünften Sozialgesetzbuchs wieder greifen. Danach haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein krankes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen und hierfür von der Arbeit fernbleiben. Mit Blick auf die tatsächlich gestiegenen Atemwegserkrankungen sind die Bestrebungen der Bundesregierung, die Kinderkrankentage auf 15 bzw. 30 bei Alleinerziehenden gegenüber 10 bzw. 20 vor der Coronapandemie anzuheben, sinnvoll. Weniger sinnvoll sind dagegen die im Antragstext verfolgten Ziele der AfD, aktuelle Herausforderungen, aber keineswegs vergleichbare Krisen mithilfe von Kinderkrankentagen zu lösen. So sollte die Kompensation von Schul- und Kita-Schließungen nach dem Ende der Pandemie nicht mehr auf Kosten der Krankenversicherungen erfolgen. Genauso sieht dies auch der Bund, der die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage bei Betreuungsbedarf nicht erkrankter Kinder zum 7. April dieses Jahres hat auslaufen lassen. In der Bundestagsdrucksache 20/3328 heißt es dazu, dass dazu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „während der Wintermonate ausgelöste COVID-19-bedingte Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern abgefedert“ werden sollten. Die erhöhte Zahl an möglichen Krankentragen gilt noch bis zum 31. Dezember. Der vermeintlich verlockende Vorschlag der AfD-Fraktion, auch weiterhin die Betreuung von nicht erkrankten Kindern durch das Kinderkrankengeld zu sichern, hat darüber hinaus seinen Preis. So kann man derselben Vorlage des Bundes entnehmen, dass allein in § 45 Abs. 2a des Fünften Sozialgesetzbuchs die Ausweitung des Anspruchs 150 Millionen Euro im Jahr 2023 kostet. Davon entfällt sicherlich nur ein Teil auf die Inanspruchnahme bei Schließungen, aber Landtag trotzdem reden wir über mehrere Millionen Euro, die lieber in das System Kita oder Schule fließen sollten als in die Einzelfalllösungen. Was der AfD-Antrag bei seinen vermeintlich einfachen Lösungen nämlich auch übersieht, sind der Mehraufwand für die Versicherungen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn Fachkräfte vermehrt zu Hause bleiben, und die gleichbleibende Unsicherheit für die Eltern. Keine Frage, jede und jeder sollte bei seinem erkrankten Kind bleiben dürfen, aber für die verlässliche Betreuung von gesunden Kindern in Schulen und Kitas ist die Politik verantwortlich. Der Überweisung an den Ausschuss, wo die dafür sinnvollen Maßnahmen diskutiert werden, stimmen wir zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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