Dietmar Panske
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier einen Antrag der AfD zum Thema „Flucht und Integration“. Im Antrag und dem Vortrag gerade werden aber auch Zentrale Unterbringungseinrichtungen, Gladbeck und auch Oeventrop wieder erwähnt – die Diskussionen aus den letzten Wochen. Ich darf daran erinnern, dass wir uns bereits gestern Abend sehr umfangreich zu dem Thema „Zentrale Unterbringungseinrichtungen“ hier im Parlament ausgetauscht haben. Heute Morgen – das ist gar nicht lange her – haben wir auch sehr umfangreich und intensiv, wie ich finde, zur Gesamtsituation in den Unterbringungseinrichtungen des Landes, aber auch zur vorzeitigen Zuweisung von Geflüchteten auf Landtag die Kommunen und zur grundsätzlichen Verantwortung von Bund, Land und den Gemeinden als gesamtgesellschaftliche Aufgabe debattiert. Zudem haben wir, wenn ich mich richtig erinnere, Ende Mai im Parlament einen ähnlichen Antrag der AfD – so viel hat sich inhaltlich daran nicht verändert – auch schon sehr intensiv und ausführlich besprochen. Weil jetzt inhaltlich alles dazu gesagt wurde, werde ich mich nur kurz mit Ihrem Antrag befassen. Wie so oft bei Anträgen vermischen Sie in Ihrem Antrag alles miteinander – sowohl, was Zuständigkeiten angeht, als auch unterschiedliche Themenfelder. Im vorliegenden Antrag geht es in der Prosa zum einen viel um das Thema, das auch Sie angesprochen haben, nämlich Beteiligungsverfahren bei Zentralen Unterbringungseinrichtungen wie beispielsweise in Gladbeck bzw. Diskussionen darüber. Darüber hinaus fordern Sie aber auch Dinge wie die Verhinderung von illegalen Einreisen in das Bundesgebiet. Es geht weiter mit Rückführungen aus Landeseinrichtungen, der Rücknahme des Bundesgesetzes zum Chancen-Aufenthaltsrecht und der Rücknahme von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie sicherlich noch einiges andere, also Migrations- und Integrationspolitik Querbeet. Darüber könnte man wahrscheinlich einen ganzen Tag lang sprechen. Meist sind das zudem Forderungen, für die der Landtag überhaupt nicht zuständig ist und in Bezug auf die er überhaupt keine Kompetenz hat. Darüber haben in Berlin sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag zu entscheiden. Zur Forderung nach Informationen und Beteiligungen im Vorfeld von solchen Entscheidungen hat die Ministerin in der Debatte zur Aktuellen Stunde sehr ausführlich vorgetragen. Dazu gibt es jetzt unter anderem diesen Sechspunkteplan der Landesregierung. Auch dazu ist also schon vieles gesagt worden. Wie ich aus den Gesprächen vor Ort sowie mit der Bezirksregierung weiß, laufen alle Gespräche mit den örtlichen Entscheidungsträgern weiter, und das schon seit vielen Wochen. Es wird sich ausgetauscht. Irgendwann wird es eine Entscheidung geben. Kurz zusammengefasst enthält Ihr Antrag nun wirklich nichts, auch keine neuen Informationen. Einiges davon ist auch schon erledigt, vieles ist auf dem Weg. Wie immer vermischen Sie viele unterschiedliche Dinge miteinander und fordern Maßnahmen, die nicht in der Zuständigkeit des Landtags liegen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 24.08.2023
