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Bernhard Hoppe-Biermeyer

CDU 16.06.2023 Sitzungen 18/38

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme aus dem Kreis Paderborn, dem Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen. Lichtenau, Bad Wünnenberg und Paderborn sind die drei Kommunen mit der größten installierten Nennleistung bei der Windkraft in NRW. Bereits vor Jahrzehnten löste eine Windhöffigkeitsstudie im Paderborner Land große Euphorie für die saubere Energie aus. Die ersten Windräder wurden gebaut. Das EEG sorgte regelrecht für eine Goldgräberstimmung. Dann kamen die Probleme. Es kam zu Wildwuchs, der sichtbar bleibt. Dass Begriffe wie „Akzeptanz“ und „gerechte Verteilung“ heute in der Energiepolitik eine Rolle spielen, hat auch ganz viel mit den schlechten Erfahrungen zu tun, die im Paderborner Land gesammelt wurden. Da ist auch viel Vertrauen in Politik verloren gegangen. Spreche ich mit Windkraftkritikern darüber, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft beim Windkraftausbau finanziell beteiligt werden sollen, erwidern sie mir, dass man Akzeptanz nicht kaufen kann. Und sie haben recht. Um Akzeptanz zu erreichen, bedarf es mehr. Sich einfach nur an der gesetzlichen Vorlage von Mecklenburg-Vorpommern entlangzuhangeln, wie es Ihr Antrag tut, ist viel zu wenig. Es ist in jeder Hinsicht zu kurz gesprungen. Wäre das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern eine solche Erfolgsgeschichte, gäbe es andere Zahlen. Das Gesetz ist bereits vor sieben Jahren in Kraft getreten. Trotzdem hat Mecklenburg-Vorpommern nur Landtag die Hälfte an installierten Windenergieanlagen wie wir, nämlich 1.800 im Vergleich zu 3.600 bei uns. (André Stinka [SPD]: Wie viele Einwohner hat Mecklenburg-Vorpommern noch mal?) Okay, das neue Bundesland ist in der Fläche auch ein Drittel kleiner als NRW. Dafür hat das Land aber auch nur ein Zehntel an Einwohnern. In Nordrhein-Westfalen leben im Schnitt 525 Menschen auf einem Quadratkilometer, in Mecklenburg-Vorpommern dagegen nur 69. Um Akzeptanz zu erreichen und gleichzeitig den Ausbau zu beschleunigen, bedarf es also mehr. Wir sind da auch schon viel weiter, zum Beispiel mit unserem Landesentwicklungsplan. Der Bund gibt mit dem Wind-an-Land-Gesetz vor, dass Nordrhein-Westfalen 2032 mindestens 1,8 % seiner Fläche für den Ausbau der Windkraft vorsehen muss. Wir werden dieses Ziel bereits 2025 erreichen – mit einem Landesentwicklungsplan, der zudem eine gerechte Verteilung über das Land vorsieht. Hilfreich für die Akzeptanz ist natürlich auch, wenn Bürgerinnen und Bürger genauso wie die Kommunen einen direkten Nutzen des Ausbaus für sich erkennen können. Daher möchten CDU und Grüne die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar finanziell am Erlös beteiligen und so einen weiteren Anreiz geben, um Windenergieprojekte vor Ort zu planen und umzusetzen. Unser Ziel ist es, dafür jetzt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das über das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern hinausgeht. Dazu haben wir vor einigen Tagen hier in den Landtag zu einem Werkstattgespräch eingeladen. Die Resonanz war riesig. Ein wichtiges Ergebnis war, dass es mehr als nur ein gutes Beteiligungsmodell gibt. Für unterschiedliche Regionen passen unterschiedliche Modelle. Diese Offenheit nehmen wir jetzt in den Gesetzgebungsprozess mit. Unser Ziel ist es, eine gute Balance zwischen unternehmerischer Flexibilität auf der einen Seite und verbindlichen Beteiligungsstandards auf der anderen Seite zu finden. Wir werden ein Energiegesetz speziell für Nordrhein-Westfalen entwickeln, das Bürger, Kommunen und Projektierer gleichermaßen berücksichtigt. Darüber zu sprechen ist wichtig. Darum stimmen wir der Überweisung natürlich zu. Inhaltlich bringt Ihr Antrag uns da allerdings nicht viel weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 16.06.2023

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