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Jochen Ritter

CDU 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich knüpfe an das an, was die Regierung vorgetragen hat. Das vorliegende Regelwerk führt uns in die richtige Richtung, nämlich zu einem Gesetz, das Antworten auf Fragen liefert, die die Gesellschaft aktuell tatsächlich bewegen. Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind die beherrschenden Themen dieser Zeit. Die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist das Gebot der Stunde. Das größte Potenzial in dieser Hinsicht liefert die Sonne, deren schweißtreibende sowie auch sitzungsbeschleunigende Kraft wir gerade am eigenen Leibe erfahren. Viele Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind schon dabei, die energetischen Möglichkeiten für sich fruchtbar zu machen. Für sie stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie solare Strahlung 15.06.2023 nutzen sollen oder nicht, sondern wie sie das am effektivsten bewerkstelligen können. Wie kann ich die mir zur Verfügung stehenden Dachflächen optimal für diesen Zweck einsetzen? So oder so ähnlich lautete eine ganze Reihe von Nachrichten, die mich seit dem letzten Sommer erreicht haben. Dafür verzichten wir zukünftig bei Photovoltaikanlagen auf Reihenhäusern unter bestimmten Voraussetzungen auf Abstände, ebenso bei Wärmepumpen. Wir sind technologieoffen, aber wenn es denn so etwas sein soll, dann wollen wir dafür zusätzliche Spielräume erschließen. Das hat die Regierung bereits per Erlass auf den Weg gebracht. Das soll nun Gesetzeskraft erlangen. Für denjenigen, der nach wie vor unschlüssig ist, ob er auf die Kraft der Sonne setzen soll, soll die öffentliche Hand und will insbesondere das Land zunächst mit gutem Beispiel vorangehen. Danach wird Photovoltaik oder Solarthermie schrittweise auch für gewerbliche und private Bauwillige obligatorisch: erst bei Nichtwohn-, dann bei Wohngebäuden; erst beim Neubau, dann bei der Renovierung. Dabei werden ohnehin versiegelte Flächen – Dächer oder Stellplatzüberdachungen – ab einer gewissen Größe mit einem weiteren Zweck versehen, anstatt dafür unbebaute Flächen in Anspruch zu nehmen. Übrigens können wir uns für unbebaute Flächen weiß Gott andere Zwecke vorstellen, als sie mit Schotter zu bedecken. Auch das machen wir noch etwas deutlicher, als es der bisherige Gesetzestext bereits nahe gelegt hat. Wer dieses eben beschriebene Potenzial der Sonne, aber auch andere Möglichkeiten wie Wasserstoff, im Zusammenhang mit der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen heben möchte, für den werden die bürokratischen Hürden zukünftig niedriger liegen, als das bisher der Fall war. Das gilt auch für Vorhaben mit anderen Zwecken: vom Mobilfunk für die Aufstellung von Masten, insbesondere wenn sie ortsveränderlich sind, über Ausläufe von Ställen für Nutztiere – Stichworte: Haltungsform 3, Außenklima – und nicht zuletzt für die Errichtung von Wohngebäuden, für die wir uns einschließlich Gebäudeklasse 4 unter bestimmten Voraussetzungen Genehmigungsfreiheit vorstellen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wer trotz alledem noch eine Genehmigung benötigt, für den soll das Verfahren zukünftig von Beginn an digital stattfinden können. Die Papierform bleibt allerdings weiterhin möglich. Die erforderlichen Unterlagen vorlegen, das sollen demnächst in angemessenen Grenzen und unter Einhaltung bestimmter Anforderungen an Qualifikation, an Erfahrung usw. auch Handwerkerinnen und Handwerker sowie Technikerinnen und Techniker dürfen. Landtag Damit die Damen und Herren in den Bauaufsichtsbehörden mit dem, was vorgelegt wird – das wird im Zweifel nicht einfacher, sondern tendenziell anspruchsvoller werden –, zukünftig noch besser, schneller und sicherer umgehen können, wird Fortbildung dort – wie auch auf der Seite der Bauvorlageberechtigten bisher schon – obligatorisch: für eine optimale Abwicklung im Sinne der Zwecke der Bauordnung, aber auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Meine Damen und Herren, das sind einige Highlights der neuen Bauordnung. Darüber – und gern über weitere Einzelheiten – lassen Sie uns uns im Ausschuss austauschen. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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