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Tom Brüntrup

CDU 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Künstliche Intelligenz hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht und sich zu einer der bedeutendsten Technologien entwickelt. Chatbots, maschinelles Lernen und bildgenerierende Künstliche Intelligenzen prägen mittlerweile unseren Alltag. Diese beeindruckenden, innovativen und intelligenten Technologien sind eine Chance für die Wissenschaft, für die Wirtschaft und die Menschen. Gerade die bildgenerierenden Künstlichen Intelligenzen zeigen aber auch, dass das enorme Potenzial Gefahren birgt. So werden auf Knopfdruck neue vermeintliche Realitäten generiert. Ebenso verhält es sich mit Texten, die innerhalb weniger Sekunden ohne Quellenangabe auf dem Bildschirm erscheinen. Was braucht es also, wenn generierte Bilder nicht mehr von echten zu unterscheiden sind, Texte ohne Angabe der Quellen ausgegeben werden und selbst Fachleute Sorge darüber äußern, wohin uns diese Technologien führen könnten? Es braucht Vertrauen in die Arbeitsweise, die Datengrundlage und die Herkunft der KI-Tools. Genau an dieser Stelle setzt der Ansatz der Europäischen Union zur Künstlichen Intelligenz an. Die Europäische Union beschäftigt sich mit der Exzellenzförderung im Bereich der KI und ausdrücklich auch mit deren Vertrauenswürdigkeit. Gelingen soll dies mit dem vorgelegten Rechtsrahmen zur Bewältigung von Grundrechten und Sicherheitsrisiken und durch noch fehlende Regelungen zur Klärung der Haftungsfragen und zu sektoralen Sicherheitsvorgaben. Der Rechtsrahmen für KI unterscheidet nach Risikostufen. Künstliche Intelligenzen, die ein inakzeptables Risiko für das Leben, den Lebensunterhalt oder die Rechte der Menschen darstellen, werden verboten. KI-Anwendungen, die beispielsweise in kritischen Infrastrukturen, in Sicherheitskomponenten oder in Programmen mit direkten Auswirkungen auf das Leben der Menschen eingesetzt werden, stellen ein hohes Risiko dar. Ehe diese auf den Markt kommen können, müssen Risikobewertungen vorhanden, eine hohe Qualität der Datenbasis gesichert und Entscheidungswege nachvollziehbar sein. Darüber hinaus soll eine menschliche Aufsicht das Risiko minimieren. Bei Systemen mit begrenztem bis niedrigem Risiko greifen, abgesehen von Transparenzvorgaben, nahezu keine Vorschriften. 15.06.2023 Darüber hinaus ist die Aussage im Antrag der AfD zu korrigieren, die Studie der Münchener KI-Initiative appliedAI käme zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der KI-Anwendungen in den Hochrisikobereich fielen. So stellt die Studie bei der Risikoklassifizierung von über 100 Systemen fest, dass – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – 18 % der KI-Systeme zur Hochrisikoklasse zählten, 42 % ein niedriges Risiko darstellten und bei 40 % unklar sei, ob sie in die Hochrisikoklasse fielen oder nicht. Der große Anteil an hier einzuordnenden Anwendungen ist dabei auf die noch im Beratungsprozess befindlichen Vorgaben im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Beschäftigung, der Strafverfolgung und der Sicherheitskomponenten zurückzuführen. Auch wenn bei vielen Anwendungen eine Klassifizierung noch nicht möglich ist, steht fest, dass gerade in den Bereichen, in denen die KI in kritische Infrastruktur, die Sicherheit und das Leben von Menschen eingreift, eine gründliche Abwägung zwischen Innovation und Technologieoffenheit einerseits sowie Sicherheit und Rechten andererseits vorgenommen werden muss. Nur wenn die Datengrundlage und die Entscheidungsprozesse nachvollziehbar sind, kann ein erforderliches Vertrauen dafür existieren. Keine Frage: Die Abwägung zwischen Chance und Risiko ist im Bereich der Künstlichen Intelligenz nicht einfach, aber der AI-Act der Europäischen Union gibt dazu geeignete Leitlinien vor. Wenn sich die Unternehmen zukünftig an den erforderlichen Rechtsrahmen halten müssen, bin ich sicher, dass die Vorteile einer vertrauenswürdigen KI und der investierten Fördermittel der EU dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Nutzen für unsere Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Den Antrag der AfD braucht es daher nicht. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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