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Susanne Schneider

FDP 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Jahrzehntelang wurden Menschen mit Behinderungen allein auf ihre Defizite reduziert. Eine ganzheitliche Betrachtung der Menschen und ihrer Talente und Fähigkeiten fand hingegen nur selten statt. Zum Glück hat sich dies in den letzten Jahren zunehmend geändert. Den neuen Blick freigemacht haben vor allem die Änderung des Grundgesetzes, nach der niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Seitdem ist klar, dass Menschen mit Behinderungen in der Mitte der Gesellschaft stehen. Es muss aber noch viel dafür getan werden, dass Menschen mit Behinderungen ihren Drang nach Selbst-15.06.2023 verwirklichung, ihr Streben nach Glück, ihre Chancen für ein eigenständiges Leben auch tatsächlich wahrnehmen können. Noch immer ist für Menschen mit Behinderungen der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Menschen mit Behinderungen haben nicht in dem Maße von den positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt profitiert wie Menschen ohne Behinderungen. Trotz exzellenter Ausbildung finden Menschen mit Behinderungen nur schwer einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. In der Landesverwaltung sah es nicht wesentlich besser aus. Auch dort hatten Menschen mit Behinderungen nicht immer die gleichen Chancen. Dabei muss der öffentliche Dienst unbedingt eine Vorbildfunktion haben. Seit dem Jahr 2014 war ein kontinuierlicher Rückgang der Beschäftigungsquote festzustellen. Zwar wurde in den letzten Jahren die gesetzlich geforderte Mindestquote von 5 % bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfüllt, allerdings wurde das bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Jahr 2017 vereinbarte Ziel verfehlt, in den nächsten Jahren bei Neueinstellungen im Landesdienst insgesamt einen jährlichen Anteil Schwerbehinderter von 5 % zu erreichen. Deshalb haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode innerhalb der Koalition überlegt, mit welchen Instrumenten wir dieses Ziel erreichen könnten. Es bringt sicherlich nichts, wenn Landesbehörden einzeln agieren. Konzepte zur Gewinnung und zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen müssen gemeinsam erarbeitet werden. Zur Koordination der Bemühungen wäre eine zentrale Stelle sinnvoll, die als Ansprechpartner für alle Verwaltungen tätig ist. (Beifall von der FDP) Diese Stelle muss dann die Ausstattung der Arbeitsplätze für behinderte Menschen in den Blick nehmen und bei der Besetzung möglicher Arbeitsplätze unterstützen. Dadurch würden auch alle Bemühungen zur Steigerung der Neueinstellungsquote gebündelt. Gute Ansätze können dann auch insgesamt übernommen werden, ohne dass jede Verwaltung ihr eigenes Konzept erstellen muss. Eine neue Koordinierungsstelle kann auch die Zusammenarbeit der Inklusionsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen der Ministerien und Landesbehörden weiter verstärken. Wir brauchen einen ständigen Austausch von allen Akteuren, die im vorliegenden Antrag richtig benannt sind. Auch Stellenausschreibungen und Bewerbungsverfahren sollten zentral koordiniert werden, um die Zahl der Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung deutlich zu erhöhen. Wenn alle Akteure an Landtag einem Strang ziehen, kommen wir bei diesem Ziel hoffentlich deutlich voran. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, stehen wir sowohl dem Ziel als auch der Schaffung der Stabsstelle „Landeskoordination Inklusion Personal“ positiv gegenüber. Ich persönlich hätte mir da auch schon früher eine Initiative vorstellen können. Ihrem Antrag, der mir in vielen Passagen sehr bekannt vorkommt, stimmt die FDP-Landtagsfraktion natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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