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André Kuper

15.06.2023 Sitzungen 18/37

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Frau Kollegin Schneider, ich darf darauf hinweisen, dass wir uns über jede einzelne Besucherin und jeden einzelnen Besucher auf der Gästetribüne sehr herzlich freuen. Es ist jedoch unüblich, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den Reihen der Abgeordneten einzelne Gäste zu begrüßen. Ich bitte um Ihr Verständnis und um künftige Beachtung. Damit erteile ich für die Landesregierung Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Mehrfachbeschäftigung“ muss man sehr differenziert betrachten. Deswegen nenne ich einige Fakten. Bei der Mehrfachbeschäftigung geht es um die Zahl der Personen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen Nebenjob haben, eben eine geringfügige Beschäftigung. Die Zahlen sind genannt worden: Zurzeit sind es in Nordrhein-Westfalen über 700.000 Personen. Das sind mehr als vor einigen Jahren. 2012 lag die Zahl, wie Sie wissen, bei einer guten halben Million. Dazu muss man wissen, dass im gleichen Zeitraum die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt um 1,1 Millionen Beschäftigte gestiegen ist. Im Übrigen war die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in unserem Bundesland noch nie so hoch wie jetzt. Zurück zur Mehrfachbeschäftigung. Knapp 90 % der Nebenjobs wurden im Dienstleistungsbereich ausgeübt. Über 70 % der Nebenjobber haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Knapp die Hälfte der Nebenjobber arbeitet auf dem Anforderungsniveau von Fachkraft, Spezialist und Experte und die andere Hälfte in Helferberufen. Diese Statistiken der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass man es sehr differenziert sehen muss und nicht sagen kann, dass jeder Nebenjobber in Armut lebt. Das stimmt einfach nicht, denn sonst könnten diese Zahlen nicht zustande kommen. Landtag Allerdings ist auch wahr, dass diese Statistiken der Bundesagentur nur wenig Auskunft über die finanzielle Situation der Nebenjobber geben. Die Studien der Hans-Böckler-Stiftung, vom IW und vom IAB kommen alle zu unterschiedlichen Ergebnissen. Aus politischer Sicht – darauf kommt es uns ja an – geht es um Folgendes: Es gibt Konstellationen, bei denen wir alle sagen würden, dass es vollkommen in Ordnung und arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist, wenn Menschen neben ihrer eigentlichen Arbeit noch einen Minijob ausüben. Das betrifft diejenigen, die mit ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung genug verdienen; denn bei denjenigen können wir doch mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass sie nicht aus finanziellen Zwängen heraus einer zweiten Beschäftigung nachgehen müssen. Sorgen müssen wir uns um die Fälle machen, in denen Menschen mit ihrer eigentlichen Arbeit so wenig verdienen, dass sie einer zweiten Beschäftigung nachgehen müssen, also quasi in einer Zwangssituation sind. In diesen Fällen ist aber doch nicht der Nebenjob das eigentliche Problem, sondern das Problem liegt vielmehr darin, dass die Menschen in ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu wenig verdienen. Deshalb ist die Statistik zu den Zweitjobs zwar ein interessanter Aufhänger für eine Debatte, aber in Wahrheit geht es um das Problem des Niedriglohnbereichs. Ja, das ist ein Problem. Es ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel, wenn Menschen arbeiten, aber das Geld trotzdem nicht zum Leben reicht. Deshalb ist es so wichtig und kein Selbstzweck, dass die Tarifbindung wieder steigt. Deshalb ist von großer Bedeutung, dass der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht worden ist. Es ist gut, dass die EU-Kommission eine Richtlinie verabschiedet hat, wonach sich der Mindestlohn an einem Referenzwert, zum Beispiel 60 % des Medianlohns, orientieren muss. Das bedeutet übersetzt nichts anderes, als dass der Mindestlohn die schlimmsten Niedriglohnbeschäftigungen verhindern soll. Deshalb kann ich nur an die Mindestlohnkommission appellieren, ihren Auftrag wahrzunehmen, die EU-Richtlinie zu beachten und das Potenzial für die Erhöhungen zu nutzen. Die nächste Entscheidung steht ja zum 30. Juni an. Lassen Sie mich an dieser Stelle hinzufügen: Dass es nach vielen Jahren der Arbeit der Mindestlohnkommission notwendig war, durch eine politische Entscheidung den Mindestlohn zu erhöhen, wirft auf die vergangene Arbeit der Mindestlohnkommission kein gutes Licht, um es ganz klar zu sagen. Kein gutes Licht! Ich hoffe, dass die Mindestlohnkommission bei einer Erhöhung des Mindestlohns jetzt vor allem die EU- Richtlinie zum Grundsatz macht. Ein Mindestlohn in Höhe von 60 % des Medianlohns halte ich für dringend notwendig, denn jede Erhöhung hilft uns enorm im Kampf gegen Niedriglöhne. Das muss uns allen einfach klar sein. 15.06.2023 Im Übrigen haben die Jahre, in denen es einen Mindestlohn gibt, gezeigt, dass der Mindestlohn nicht zur Abschaffung von Arbeitsplätzen in diesen Bereichen geführt hat. Es ist ja damals das große Gespenst an die Wand gemalt worden, mit dem Mindestlohn würde die Arbeit aus Deutschland vertrieben. Das ist nicht passiert. Ich sage Ihnen voraus: Auch wenn man die 60 % des Medianlohnes nehmen würde, würde das letzten Endes nicht passieren, weil man die meisten Beschäftigungen im Niedriglohnbereich gar nicht in das Ausland verlagern kann. In der Arbeitsmarktpolitik machen wir ganz konkret zum Beispiel Folgendes: all die Maßnahmen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“, die Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitern in Schulen und unser neu aufgelegtes Ausbildungsprogramm „Ausbildungswege NRW“. Indem wir Jugendlichen helfen, ihren Weg in Ausbildung zu finden, ebnen wir auch den Weg zu existenzsichernden Löhnen. Ich bin fest davon überzeugt: Armut kann man nur überwinden, indem wir Menschen die Chance geben – egal, in welcher Situation sie sind –, durch Bildung und Ausbildung zu qualifizierten Berufen zu kommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN und Gordan Dudas [SPD]) So tragen wir unseren Teil dazu bei, dass Menschen sich nicht gezwungen sehen müssen, einen zweiten Job zu ergreifen. Ich will es noch einmal sagen – ich sehe das auch bei Rentnern so –: Wenn jemand in der Zwangslage ist, unbedingt bis ins hohe Alter zu arbeiten, weil die Rente nicht reicht, dann ist es sozialpolitisch nicht zu akzeptieren, dass wir solche Situationen haben. Aber wenn ein Mensch sagt: „Ich möchte neben meinem Job auch noch einen Zweitjob machen“, vielleicht auch weil es eine Arbeit ist, die ihm große Freude bereitet, dann finde ich das völlig in Ordnung. Deswegen muss man es hier sehr differenziert betrachten. Im Übrigen finde ich es, wenn Menschen, die älter sind, noch Geld verdienen und berufstätig sind, in der jetzigen Arbeitsmarktsituation völlig in Ordnung und durchaus auch wünschenswert, sofern kein Zwang dahintersteckt. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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