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Sven Wolf

SPD 15.06.2023 Sitzungen 18/37

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Änderungen der Verfassung sind im Parlament immer ganz besondere Momente, denn die Verfassung beschreibt ja die Grundwerte, die Grundrechte und auch die Grundhaltung unseres Landes im Einklang mit dem Grundgesetz. In der Landesverfassung sind für uns als Gesetzgeber, aber auch für die Exekutive die langfristigen Ziele für das Zusammenleben formuliert. Jede Änderung der Verfassung sollte daher gut bedacht sein. Vor dem Hintergrund der Debatten zur Änderung der Verfassung, die ich in den vergangenen Wahlperioden hier erlebt habe, sollten wir uns dann immer ein wenig frei machen von tagespolitischen Diskussionen, aber nicht von unseren Grundhaltungen, die wir alle sehr unterschiedlich in Debatten einbringen. Die Kolleginnen und Kollegen der FDP schlagen eine Ergänzung der Verfassung vor. Den Gesetzentwurf haben wir uns zunächst unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten angeschaut und ihn entsprechend bewertet. Grundsätzlich gibt es gegen den systematischen Gedanken, in Art. 16 der Landesverfassung einen weiteren Absatz einzufügen, keine Bedenken, denn dafür bedarf es keines zusätzlichen Artikels. Dennoch erhält dieser Wunsch nach Gleichstellung so einen angemessenen Stellenwert in der Verfassung. Auch gegen den gewählten Ort der Ergänzung bestehen bei uns keine großen Bedenken. Sie passt ganz gut an diese Stelle. Wir haben es uns systematisch angeschaut. Man könnte auch an Art. 6 oder Art. 17 denken, kann es aber durchaus an Art. 16 anhängen. Dann haben wir uns gefragt, was Sie damit erreichen wollen. Ist es eine Staatszielbestimmung oder möchten Sie einen unverbindlichen Programmsatz einfügen? Aus der Formulierung „hinwirken“ schließen wir, dass es sich um ein Staatsziel handeln soll. Daher ist der Antrag vermutlich verfassungsrechtlich geeignet. Wir könnten uns natürlich noch die Frage stellen, ob wir überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz haben. Die Gesetzgebungskompetenz für Wirtschaft obliegt ausschließlich dem Bund. Soweit das Thema aber eher an das Schul- oder Hochschulrecht angegliedert ist, läge die Kompetenz beim Land. Es gibt zu dem Thema ja schon Regelungen im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen. Eine Aufnahme als Staatsziel könnte also geeignet sein, um alle staatlichen Gewalten zu ermutigen, auf diese gleiche Anerkennung hinzuwirken. Nun zur politischen Bewertung. In unserem Land haben wir tatsächlich einen zunehmenden Mangel an Arbeitskräften in nahezu allen Bereichen. Gerade im Landtag gewerblichen Bereich stellt er eine große Herausforderung dar. Da sind wir uns einig. Dass heute mehr Menschen eine akademische Laufbahn einschlagen und einen entsprechenden Abschluss auch schaffen, ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil für ein Land, das bei jungen Menschen Talente und Begabungen erkennt und fördert. Daneben müssen wir genauso Begabungen und Talente für handwerkliche und gewerbliche Bereiche erkennen und fördern. Herr Kollege Hagemeier, Sie haben es gerade so formuliert – das habe ich herausgehört –, als ob die Akademisierung der Gesellschaft ein Problem darstelle. Diese Auffassung teile ich nicht. Wir müssen mit der gleichen Wertschätzung und dem gleichen Respekt die handwerklichen und gewerblichen Bereiche in den Blick nehmen. (Beifall von der SPD) Es geht nämlich um Respekt für vielfältige Lebensläufe. Diese können ausgesprochen unterschiedlich sein. Es geht um eine sehr grundsätzliche gesellschaftliche Debatte über Wertschätzung von Arbeit. Welche Arbeit verdient besondere Anerkennung? Als Sozialdemokrat gebe ich Ihnen eine ganz einfache und klare Antwort darauf: jede Arbeit. Deswegen hat die SPD diese wichtige Frage in verschiedenen Ausschüssen, nämlich im Ausschuss für Arbeit und im Ausschuss für Wirtschaft, zum Thema gemacht. Wir haben uns den Stand bei der Landesregierung berichten lassen und waren verwundert, dass es aus verschiedenen Ministerien bemerkenswert unterschiedliche Antworten gab. Deswegen haben sich die Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen darauf verständigt, nach der Sommerpause eine Anhörung mit Expertinnen und Experten dazu durchzuführen. Wenn wir schon über Respekt sprechen, wäre es von den Kolleginnen und Kollegen der FDP respektvoll gewesen, zunächst diese Anhörung bzw. deren Auswertung abzuwarten, denn es kann ja sein, dass man sich am Ende gemeinsam darauf verständigt, die Verfassung zu ändern. Frau Kollegin Freimuth, Sie sagten, dass wir lange darüber diskutieren werden. Angesichts dessen wäre es vielleicht gut gewesen, die laufende Debatte abzuwarten und dann gemeinsam zu überlegen. (Beifall von der SPD)

Protokoll ↗