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Marc Lürbke

FDP 14.06.2023 Sitzungen 18/36

Als die letzte Landesregierung unter Beteiligung der FDP das Polizeigesetz beschlossen hat, haben wir aufgrund der Schwere des Eingriffs der TKÜ vorgesehen, dass diese Maßnahme Ende dieses Jahres außer Kraft tritt und vorher evaluiert werden soll. Diese Evaluierung hat nun gezeigt, dass die TKÜ und EAÜ wichtige notwendige Befugnisse für die Polizei NRW sind, um politisch motivierter und allgemeiner Kriminalität wirksam entgegentreten zu können. Insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, in dem die Fallzahlen bekanntermaßen vor allem in Coronazeiten deutlich angestiegen sind, hat sich die EAÜ als wirksames Mittel bestätigt. Es ist daher nur logisch und sinnvoll, die Fortgeltung der Maßnahmen hier zu beschließen. Die vorgesehene weitere regelmäßige Evaluierung trägt der Schwere der Grundrechtseingriffe durch TKÜ und EAÜ Rechnung. Auch die darüber hinaus vorgesehene Vereinheitlichung des Gebührenrechts für polizeiliches Tätigwerden begrüßen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Dass es Bürgerinnen und Bürgern künftig vereinfacht werden soll, die entsprechenden Gebührentatbestände finden zu können, indem sie nicht mehr in verschiedenen Gesetzen geregelt werden sollen, ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Transparenz öffentlichen Handelns. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. 14.06.2023

Protokoll ↗