Benedikt Falszewski
Die letzte Änderung des Polizeigesetzes hat eine breite Debatte in der Gesellschaft ausgelöst. Wir, als sozialdemokratische Fraktion, haben aus der Opposition heraus, dem Vorschlag der damaligen schwarz-gelben Landesregierung zuge-Landtag stimmt. Und wir halten die Entscheidung nach wie vor für richtig. In den letzten Jahren hat sich die allgemeine Sicherheitslage verändert. Dies hat mit vielschichtigen neuen Entwicklungen zu tun. Dazu gehören die akute Bedrohung durch den internationalen Terrorismus aber auch neue technologische Entwicklungen, wie beispielsweise das Aufkommen von Messenger-Diensten, die mittlerweile auch von Straftätern intensiv missbraucht werden. Die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten der Polizei mussten an diese neuen Entwicklungen angepasst werden. Mit der Änderung des Polizeigesetztes haben wir diesen Entwicklungen Rechnung getragen. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war und ist es wichtig, dass innere Sicherheit nicht als Vorwand dafür dienen darf, Bürger- und Freiheitsrechte in nicht verhältnismäßiger Weise einzuschränken oder abzuschaffen. Die SPD ist sowohl ein Garant für innere Sicherheit als auch für die Wahrung der Freiheitsrechte. Wir stehen für eine vernünftige Balance zwischen beiden Polen und für eine Politik, die Kriminalität und ihre Ursachen entschlossen und konsequent bekämpft, dabei aber Augenmaß bewahrt. Für uns gilt: Innere Sicherheit ist ein wesentliches sozialdemokratisches Thema, da Gerechtigkeit und Solidarität nur in einer friedfertigen und sicheren Gesellschaft entstehen können. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, dass sich seine Bürgerinnen und Bürger sicher leben können. Nur sehr wohlhabende Menschen können sich einen schwachen Staat leisten. Bei der hier vorliegenden Gesetzesänderung gilt dasselbe, wie bei früheren Änderungen des Polizeigesetzes. Wir unterstützen keine Änderungen des Polizeirechts, die gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstoßen und unseren Rechtsstaat dadurch aushöhlen. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat dabei für uns auch der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Priorität, die nicht zu Handlungen gezwungen werden dürfen, die rechtsstaatlich zweifelhaft sind. Kommen wir nun zu den heutigen Veränderungen im Gesetzesentwurf. Die Verlängerung der Befugnisse begrüßen wir. Die Maßnahmen haben sich bewährt und sollen fortgesetzt werden. Die Sicherheit für Nordrhein-Westfalen wurde hierdurch deutlich erhöht, insbesondere gibt es unserer Polizei den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Ermittlung und im besten Fall die Verhinderung von Straftaten. Mit den Eingriffsbefugnissen wurden neue polizeiliche Handlungsmöglichkeiten geschaffen. 14.06.2023 Angesichts der Tragweite, die die entsprechenden Maßnahmen im Einzelfall haben können, muss ihre Wirkung und ihre weitere Erforderlichkeit in regelmäßigen Abständen überprüft und dem Landtag entsprechend Bericht erstattet werden. Wir haben deshalb bei der Sechsten Änderung des Polizeigesetztes Evaluierung der neueingeführten Maßnahmen gefordert. Da die grundrechtlich sehr relevanten Maßnahmen nach § 20c und § 34c PolG NRW weiterhin der jährlichen Berichtspflicht unterliegen, können wir der Überweisung der heutigen vorliegenden 7. Gesetzesänderung in den Innenausschuss zustimmen.
