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Dr. Jörg Geerlings

CDU 14.06.2023 Sitzungen 18/36

Schon oft haben wir in diesem Haus lange, intensive und mitunter auch streitige Debatten über das Polizeigesetz geführt. Zuletzt im Jahr 2018, als wir mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen umfangreiche Änderungen beschlossen haben. Die heutige Diskussion wird – vermutlich – weniger spektakulär, denn es stehen nur drei kleinere Änderungen bzw. Anpassungen des Gesetzes zur Debatte: 1.) Die Verlängerung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, 2.) die Harmonisierung von Berichtspflichten und 3.) die einheitliche Regelung von Gebührentatbeständen. Der Landesregierung, insbesondere dem Innenminister, danke ich für die aufmerksame Beobachtung der Rechtslage und die Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Mit den Details werden wir uns im Innenausschuss ausführlich beschäftigen. Meine Damen und Herren, die Änderung des Polizeigesetzes möchte ich zum Anlass nehmen, ganz grundsätzlich ein Wort an die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen zu richten: Tag für Tag sind sie in Bereitschaft, stehen auf der Straße oder eilen zu Einsätzen. Sie stehen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ein und sorgen dafür, dass wir in unserem Land sicher leben können. Dafür möchte ich unseren Polizistinnen und Polizisten von ganzem Herzen Danke sagen. Und zugleich sage ich ihnen: Wir stehen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie, wo wir es nur können: mit den notwendigen gesetzlichen Grundlagen, mit der erforderlichen Ausstattung und auch mit politischer Rückendeckung. Umfragen zeigen, dass Polizistinnen und Polizistinnen sich sehr stark mit ihrem Beruf identifizieren und zu den Berufsgruppen mit der größten Zufriedenheit gehören. Mein Wunsch ist: Behalten Sie Ihre Begeisterung und Freude am Tun! Und kommen Sie möglichst immer gesund von Ihren Einsätzen zurück!

Alle Reden von Dr. Jörg Geerlings Protokoll ↗