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Dr. Ralf Nolten

CDU 14.06.2023 Sitzungen 18/36

Heute an Bord, morgen geht’s fort – wohin denn mit den Abfällen an Deck, den Ladungsrückständen nach dem löschen der Fracht? Wer soll auf hoher See den Verbleib oder die Einhaltung von internationalen Vorgaben kontrollieren? Ist nicht das Prinzip „Aus den Augen, aus dem Sinn“ über Jahrzehnte prägend gewesen, als unsere Flüsse eher einer Kloake glichen als einem Biotop? Den Anblick von schmutziggrauem, ölschillernden und mit Plastikabfällen übersäten Wässern in Hafenbecken hat vermutlich noch jeder vor Augen. Und doch – es wird seit Jahrzehnten versucht, sowohl für Hochsee, Küstengewässer wie auch die schiffbaren Binnengewässer die einfache Verklappung, das Entsorgen über und in die Gewässer zu unterbinden. Seien es Siedlungen, Industrie, Landwirtschaft oder der Verkehr als Verursacher – sie alle unterliegen mittlerweile mannigfaltiger Auflagen und Vorgaben, die die aquatische Umwelt in NRW, der Bundesrepublik und unseren Nachbarstaaten deutlich verbessert haben. MARPOL, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, feiert dieses Jahr seinen 50. Geburtstag. Auch auf EU-Ebene haben verschiedene Richtlinien aus den verschiedensten Fachbereichen versucht, zur Reinhaltung beizutragen. Abfallrechtliche Vorgaben, die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG, aber auch explizit die EU-Richtlinie 59/2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände sind hier zu nennen. Hinsichtlich der Pflichten der Internationalen Meeresorganisation (IMO) für Handelsschiffe haben sich vor wenigen Jahren Verschärfungen der bei der Voranmeldung der Abfälle, der Abfallabgabebescheinigung, der Meldung von unzureichenden Abgabemöglichkeiten sowie der Berichtsanforderungen zu den Hafenauffangeinrichtungen ergeben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf reagiert auf die geänderten EU-Vorgaben, insbesondere der RL 2019/883/EU und deren nationaler Umsetzung durch das Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes vom 21. Januar 2021. Die Änderungen beziehen sich auf eine stärke Meldung und Kontrolle des Abfallübereignung beim Hafenanlauf seegehender Schiffe, eine stärkere Anpassung der Schiffsabfallbewirtschaftungspläne sowie der kommunalen respektive regionalen Abfallbewirtschaftungspläne in Kenntnis dieser Zahlen in ihren Veränderungen. Die Entsorgung der Schiffsabfälle über die vor Ort vorgehaltene Hafenauffangeinrichtung ist nachzuweisen und bei Kontrolle vorzulegen. Dabei ist es richtig, dass der Gesetzentwurf nicht zur kostendeckenden und verursachergerechten Landtag Gebührenberechnung und -erhebung verpflichtet. Denn aus der Höhe der Entsorgungsgebühren darf kein Anreiz zur illegalen Beseitigung der Schiffsabfälle jeglicher Art erwachsen. Auf der anderen Seite darf keine Überforderung der Hafenbetreiber durch unbotmäßig große Abfallmengen entstehen. Die Nachweisführung ist zudem so zu gestalten, dass eine vollständige Angleichung der Meldeformulare erreicht wird, um für die Hafennutzer unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Weiterhin im Blick bleibt das Bestreben, geeignete Aufnahmebehältnisse in ausreichender Form vorzuhalten und sachgerechte Kontrollen durchzuführen. Ein risikobasierter Ansatz bei der Überprüfung, der noch dazu sich auf 15 % der angelaufenen Schiffe bezieht, sollte dies sicherstellen. Denn in anderen Politikfeldern liegt dieser Prozentsatz deutlich niedriger. Bleibt die Frage, ob denn nun die Nachschärfung auch für Binnenhäfen in dieser Form und insbesondere hinsichtlich der Kontrollvorgaben sein muss. Schließlich hat NRW keine Küstengewässer, wird nicht von Hochseeschiffen oder Fischtrawlern angesteuert. Wenn aber alleine der Duisburger Hafen von über 2.000 Frachtschiffen im Jahr angesteuert wird, wenn Rheincargo in Neuss, Düsseldorf und Köln Millionen Tonnen Fracht umsetzt, der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen in unserem Bundesland 22 Mitglieder hat, dann ist es nicht nur Kleinvieh, dass da Mist macht. Dann ist der vorgelegte Gesetzesentwurf der Landesregierung nicht nur in der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erforderlich, sondern mit der dargestellten Zielsetzung auch begrüßenswert. Denn eines haben wir in den umweltpolitischen Diskursen der vergangenen Jahre wirklich gelernt: „Aus den Augen, aus dem Sinn“ stimmt nicht – es landet irgendwo und kommt spätestens über den Umweg Meer–Fischerei irgendwann auch wieder auf unserem Teller.

Protokoll ↗