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Dorothee Feller

14.06.2023 Sitzungen 18/36

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Lehrkräftemangel und die Unterrichtsversorgung gehören zu den größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem, sowohl bei uns in Nordrhein-Westfalen als auch bundesweit. Da es hier heute um finanzielle Anreize für Lehrkräfte geht, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die inzwischen gesetzlich beschlossene schrittweise Anhebung der Besoldung für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I nach A13 zum 1. August 2026 abgeschlossen sein wird. Sie hat allein für diese Legislaturperiode ein Finanzvolumen von rund 900 Millionen Euro. Das hat auch der Finanzminister betont. Wir fangen mit unseren Überlegungen keinesfalls bei null an. Bereits seit Mai 2020, und damit seit mehr als drei Jahren, werden auf Grundlage einer Erlass-Landtag regelung finanzielle Anreize zur Lehrkräftegewinnung in Nordrhein-Westfalen gesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Besetzung von konkreten Stellen an Schulen mit dringendem Personalbedarf bereits jetzt Sonderzuschläge für Beamtinnen und Beamte und Zulagen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt werden. Das gilt im Umfang von 10.500 Euro pro neu eingestellter Lehrkraft. Die Summe ergibt sich aus der Höhe der Sonderzuschläge und Zulagen von 350 Euro monatlich und der Laufzeit von 30 Monaten. Durch diese Maßnahme konnten inzwischen mehr als 180 Lehrkräfte mit Lehramtsausbildung für Schulen mit dringendem Personalbedarf gewonnen werden. Allerdings sind weit mehr Ausschreibungen mit der Möglichkeit zur Zahlung eines Zuschlags erfolgt, als Besetzungen tatsächlich realisiert werden konnten. Das zeigt, dass auch finanzielle Anreize nicht in ausreichendem Maße zur Deckung des Personalbedarfs an Schulen beitragen. Versetzungen und Abordnungen sind daher auch weiterhin erforderlich, um gerade an Schulen mit vergleichsweise großen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Lehrkräften eine qualitativ gute Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Zudem prüfen wir zurzeit, wie wir gerade für Lehrkräfte an Berufskollegs noch weitere finanzielle Anreize anbieten können. Wir bleiben also weiter am Ball und schauen, was wir in dieser Hinsicht noch an Instrumenten entwickeln können. Zum Schluss – ich hatte es schon eingangs gesagt –: Der Lehrermangel ist eine bundesweite Herausforderung. Daher gibt es zwischen den Bundesländern in der sogenannten Stralsunder Erklärung eine Verabredung darüber, sich gegenseitig keine Lehrkräfte abzuwerben. Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich an diese Verabredung halten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und An- gela Freimuth [FDP])

Protokoll ↗