Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit einigen Jahren befinden wir uns im Dauerkrisenmodus; das wurde schon erwähnt. Vor allem die Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Folgen der Energiekrise haben uns das Wachstum mehrerer Jahre gekostet. Zum Jahreswechsel 2022/2023 hat der dramatische Anstieg der Energiekosten die Wirtschaft in Bund und Land zwei Quartale in Folge schrumpfen lassen. Im internationalen Vergleich trifft die Energiekrise Deutschland und vor allem Nordrhein-Westfalen besonders hart. Wegen des schwachen Jahreseinstiegs rechnet das RWI im laufenden Jahr für Nordrhein-Westfalen mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 %, im Bund um 0,1 %. Für 2023 prognostiziert das RWI zunächst eine Stabilisierung der Wirtschaft im Land und für den weiteren Verlauf sogar leichte Zuwächse. Die Zuversicht der Unternehmen kehrt nur langsam zurück. Das zeigt die Unternehmensbefragung der IHK NRW, die wir am 2. Juni gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Gegenüber dem Jahresbeginn und vor allem gegenüber dem Herbst 2022 verbesserte sich die Stimmung in der IHK-NRW-Umfrage. Der Anteil der Unternehmen, die mehr investieren und mehr Personal einstellen wollen, liegt höher als der Anteil der Unternehmen, die ihre Planungen herunterfahren müssen. Eine realistische Betrachtung ergibt also, dass uns der zwischenzeitlich prognostizierte Einbruch erspart bleibt, eine schwungvolle Erholung aber nicht zu erwarten ist. Aufgrund der sich abzeichnenden schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung hat die Landesregierung bereits im Dezember 2022 das NRW-Krisenbewältigungsgesetz in den Landtag eingebracht und ein Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine eingerichtet. Diese Entscheidung hat sich als sachgerecht und zielführend erwiesen. Denn neben dem Rückgang der Energiepreise haben insbesondere staatliche Hilfsmaßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage beigetragen. Erfreulicherweise zeigt sich der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin stabil. Die Zahl der Beschäftigten wächst laut Landtag RWI-Prognose in 2023 um 67.000 Stellen. Der Zuwachs könnte noch höher ausfallen, wenn die Betriebe genügend Fachkräfte finden würden. Um hierbei Abhilfe zu schaffen, haben Arbeitsminister Laumann und Frau Ministerin Neubaur, die zu vertreten ich heute nicht nur die Ehre, sondern das Vergnügen habe, die Fachkräfteoffensive NRW mit konkreten branchenübergreifenden Ansatzpunkten gestartet und im Mai im Rahmen der Fachkräftekonferenz NRW vorgestellt. Wir wollen allen, die arbeiten können und wollen, die Chance dafür geben. Mit individueller Förderung und Ausbildung arbeiten wir daran, dass immer weniger Menschen ohne jeden Abschluss von der Schule abgehen. Gute Ausbildungsmodelle, arbeitsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen und lebenslanges Lernen flankieren wir mit staatlichen Hilfen, zum Beispiel mit Umschulungsbeihilfen. Zudem verbessern wir die soziale Infrastruktur, damit die Vereinbarkeit von persönlicher Lebensplanung und Beruf für junge Frauen und Männer erleichtert wird. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann einen großen Beitrag leisten, indem es neue Möglichkeiten schafft, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein. Wir als Landesregierung setzen uns für einfachere Voraussetzungen für eine Gleichstellung von Auszubildenden und Studierenden, die nach Deutschland kommen, ein. Zudem mahnen wir beim Bund an, Botschaften und Konsulate, aber auch überlastete Ausländerbehörden durch eine Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung nachhaltig zu stärken. Zu den zentralen und immer wichtiger werdenden Standortfaktoren gehört die Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energie. Der massive Ausbau der Erneuerbaren ist ökologisch geboten, er ist aber auch ökonomisch unverzichtbar und stärkt unsere Souveränität. Den dringend benötigten günstigen und klimaneutralen Strom stellen wir mittelfristig durch den Ausbau kostengünstiger erneuerbarer Energien bereit. Der Ausbau der Erneuerbaren hat Fahrt aufgenommen. 94 Windenergieanlagen wurden im ersten Quartal dieses Jahres genehmigt. Mit 29 % Anteil am Bund ist Nordrhein-Westfalen deutschlandweit Spitzenreiter in puncto Zubau. Mit dem ersten Klimaschutzpaket stellen wir die Weichen, um den eingeschlagenen Weg Nordrhein-Westfalens in Richtung Klimaneutralität erfolgreich zu beschreiten. Neben 68 konkreten Maßnahmen enthält das Paket bereits die Eckpunkte für ein neues Landesklimaschutzgesetz. Das Klimaschutzpaket setzt dabei zahlreiche Impulse für die unterschiedlichen Handlungsfelder im Bereich des Klimaschutzes, insbesondere mit Blick auf Industrie, Mittelstand und Handwerk. 14.06.2023 Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zeigt sich exemplarisch an der aktuellen Änderung des Landesentwicklungsplans, dessen Entwurf wir am 2. Juni vorgelegt haben. Damit macht Nordrhein-Westfalen einen weiteren entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren. Wir treiben ihren Zubau weiter voran und sichern gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung für den sukzessiven Ausbau. Mit der LEP-Änderung stellt Nordrhein-Westfalen schon 2025 und damit deutlich früher als vom Bund geplant notwendige Flächen für den Ausbau der Windenergie bereit. Zur Beschleunigung der Wärmewende werden wir einen Masterplan Geothermie erarbeiten, um die Geothermie als erneuerbare Wärmequelle weiter zu erschließen und ihre Potenziale zu nutzen. Ich möchte auf einige weitere Punkte eingehen, die deutlich machen, dass sich die Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen in allen Arbeitsbereichen der Landesregierung niederschlägt. Die regionale Innovationsstrategie 2021 bis 2027 wurde in einem ressortübergreifenden Prozess entwickelt und befindet sich aktuell bereits in der Umsetzung. Die Instrumente der regionalen Innovationsstrategie gliedern sich in sechs Handlungsfelder: Innovation fördern, Vernetzung intensivieren, Gründung und Finanzierung unterstützen, Nachfrageseite einbeziehen, Rechtsrahmen weiterentwickeln sowie Fachkräfte sichern. Im Verkehrsbereich legen wir den Fokus auf die Erhaltung und Sanierung von Straßen und Brückenbauwerken. Wir machen sie durch umfangreiche Investitionen zukunftsfest. Daneben führen Neu- und Ausbaumaßnahmen, insbesondere Ortsumgehungen, zur Verstetigung des Verkehrsflusses, zur Beseitigung von Stauschwerpunkten und damit auch zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort. Deshalb betreiben wir den Abschluss angelaufener bzw. im Bau befindlicher Straßenbauprojekte. Bis 2031 planen wir insgesamt 1 Milliarde Euro ein, um die kommunalen Stadt- und Straßenbahnnetze aus den 70er- und 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts zu erneuern und mit einem Systemupgrade vernetzte Mobilität zu ermöglichen. Gefördert werden Gleise, Haltestellen, Betriebstechnik und Ingenieurbauwerke einschließlich Tunnelanlagen. Den Bestandserhalt der Schieneninfrastruktur der nicht bundesbahneigenen Eisenbahn fördert das Land in diesem Jahr mit 12 Millionen Euro. Auch die digitale Infrastruktur wird ebenfalls weiter ausgebaut. Damit der flächendeckende Glasfaserausbau schnellstmöglich gelingt, priorisieren wir den privatwirtschaftlichen Ausbau. Wir fördern nur dort, wo es für die Netzbetreiber nicht von wirtschaftlichem Interesse ist. Aufgrund der aktuell hohen Marktdynamik gab es im zweiten Halbjahr 2022 einen Rekord-Landtag zuwachs bei der Anzahl der mit Glasfaser versorgten Haushalte in Höhe von 4,4 %. Bei der Flächenversorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G haben die Mobilfunkbetreiber zwischenzeitlich große Fortschritte erzielt. Wir haben die Finanzierungsinstrumente für junge innovative Unternehmen im Land neu ausgestaltet, um ihnen in der Startphase den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Die DWNRW-Hubs haben wir um weitere drei Jahre und Scale-up.NRW bis 2026 verlängert. Bei der Digitalisierung der Landesverwaltung der Kommunen wurden seit Beginn der Legislaturperiode spürbare Fortschritte erzielt. Neben der Bereitstellung zentraler Portale wie dem Service-Portal.NRW sowie weiterer technischer Infrastrukturen stellt die Landesverwaltung diverse Unterstützungsangebote für die Landesverwaltung und die Kommunen zur Verfügung. Bereits jetzt ist das Wirtschaft-Service-Portal.NRW mit rund 400 fachbereichsübergreifenden Verwaltungsleistungen als zentrales digitales Zugangstor für Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft in NRW etabliert. Mit dem Ausbau des WSP.NRW werden weitere Verwaltungsleistungen einbezogen, und das Once-Only-Prinzip wird Schritt für Schritt umgesetzt. Dieser in der notwendigen Kürze dargestellte Ausschnitt der zahlreichen Aktivitäten der Landesregierung in Bezug zu den wirtschafts-, energie- und klimapolitischen Herausforderungen zeigt deutlich, dass wir statt der im vorliegenden Antrag geforderten Standortinitiative in allen Feldern kontinuierlich und wirksam tätig sind. Die Stärkung des Standorts Nordrhein-Westfalen ist nicht Gegenstand einer Initiative, sondern ein handlungsleitendes Ziel allen Regierungshandels. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
