Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Balkonkraftwerke sind ohne Frage ein Teil der Energiewende. Der Begriff „Kraftwerk“ ist zwar eigentlich etwas hoch gegriffen. Aber wichtig ist vor allem der Aspekt der Beteiligung. Die Energiewende wird nicht als etwas woanders Gestaltetes erlebt, sondern sie wird positiv erfahren und kann selbst mitgestaltet werden. Das ist für ein so großes Gemeinschaftsprojekt wie die Energiewende von enormer Bedeutung. Balkonkraftwerke bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit insbesondere auch für Mieterinnen und Mieter, sich an der Energiewende zu beteiligen. Das ist für Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen Anzahl an Mietwohnungen wichtig. Der Knackpunkt für die Verbreitung von Balkonkraftwerken liegt aber nicht in den hohen Kosten bzw. wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern in den rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen. Dies wurde auch in einer 2022 veröffentlichten Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zur Nutzung von Steckersolargeräten belegt. Danach stellt die Wirtschaftlichkeit aufgrund der relativ geringen Anschaffungskosten und der Amortisationszeit nämlich kein wirkliches Hindernis dar und wird auch von den Nutzerinnen und Nutzern nicht als solches wahrgenommen. Im vorliegenden Antrag wird klar benannt – ich zitiere –: „Die Nutzung eines Steckersolargerätes/Balkonkraftwerkes senkt im Regelfall die eigene Stromrechnung sofort“. Einer landesseitigen Förderung für Balkonkraftwerke bedarf es aus unserer Sicht daher nicht. 14.06.2023 Sowohl die im Antrag zitierte Petition als auch die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung fokussieren sich auf die rechtlich-administrativen Rahmenbedingungen, welche die tatsächlichen Barrieren bilden. Die Unterstützung Nordrhein-Westfalens dabei, diese abzubauen, steht außer Frage. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir haben dies unter anderem durch unsere Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des Bundes bereits signalisiert. Ein Erkenntnisproblem können wir auch nicht feststellen. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat erst im letzten Jahr sowohl eine Studie zu Nutzung von Steckersolargeräten, die auch eine Umfrage unter Nutzerinnen und Nutzern enthält, als auch eine Studie zum Markt für Steckersolargeräte herausgebracht. Einer weiteren, von der Landesregierung geförderten Studie bedarf es daher nicht. Als Land unterstützen wir Mieterinnen und Mieter direkt. Die kürzlich novellierte Förderrichtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ adressiert explizit Mieterinnen und Mieter. Es wurde ein neuer Förderbaustein zur Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage eingeführt. Dadurch soll die Nutzung des erzeugten Stroms der Photovoltaikanlage insbesondere in den Wohnungen vor Ort als Mieterstrom ermöglicht werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem bereits umfassende Informationen zur Anschaffung und Nutzung von Steckersolargeräten an. Richtig ist, dass wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit geben sollten, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen und daran finanziell zu partizipieren. Deswegen bereiten wir als Landesregierung aktuell ein Bürgerenergiegesetz und einen Bürgerenergiefonds vor. Der besonderen Rolle von Mieterinnen und Mietern sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der Nutzung von Solarenergie tragen wir Rechnung. Eine finanzielle Förderung von Balkonkraftwerken ist auch angesichts der Haushaltslage nicht zielführend. Die Hürden liegen an anderer Stelle, und die Investition zahlt sich auch ohne Förderung unmittelbar über die Stromrechnung aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
