André Kuper
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann in Vertretung von Ministerin Paul. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch völlig klar, dass wir aufgrund der großen Fluchtbewegungen vor gewaltigen Herausforderungen stehen. Wir wissen alle, dass unsere Kommunen in dieser Situation Herausragendes leisten und sie natürlich auch an vielen Stellen schlicht und ergreifend an Belastungsgrenzen angekommen sind. Im Wesentlichen fordert der Antrag ja, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kapazitäten der Landeseinrichtungen auf 70.000 Plätze erhöhen soll. Aber ich möchte an dieser Stelle sagen, dass Sie schon davon ausgehen können, dass wir in der Landesregierung – oder das zuständige Ministerium – mit Hochdruck daran arbeiten, die Landeskapazitäten auszubauen. Wir haben sie ja auch verdoppelt – seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Asylsuchende unterliegen, wie Sie alle wissen, für die Dauer des Asylverfahrens einer Wohnverpflichtung, die, wenn ich es richtig weiß, längstens 24 Monate dauern kann. Es ist aber auch so – das sollte man auch anerkennen –, dass wir diese Menschen zurzeit zu 100 % in Landeseinrichtungen unterbringen. Wir wollen weiter dafür Sorge tragen, dass wir über eine weitere Ausweitung der Landeskapazitäten die Kommunen bei der Unterbringung unterstützen. Das Land steht dabei natürlich auch vor großen Herausforderungen, genauso wie die Kommunen, was das Vorhalten geeigneter Liegenschaften angeht. Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt aber immer in einer Kommune, auch wenn es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Deshalb setzen wir bei dem Kapazitätsaufbau natürlich auf einen Austausch mit der jeweiligen Kommune. Wir sind auf die Akzeptanz von Landeseinrichtungen angewiesen. Bei allen Vorbehalten und Sorgen, die die Landesregierung sehr ernst nimmt, müssen wir uns alle gemeinsam fragen, wo die zusätzlichen Landeseinrichtungen eingerichtet werden können. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung und die Bezirksregierungen überall, wo eine Landeseinrichtung entstehen soll, das Gespräch suchen und Landtag versuchen, gemeinsam mit den Kommunen passgenaue Lösungen zu finden. Um die Kommunen zu entlasten, in denen Einrichtungen des Landes stehen, sollen die in den Landesunterkünften untergebrachten Geflüchteten künftig eins zu eins – das heißt, zu 100 % – auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen angerechnet werden. Darüber hinaus nimmt das MKJFGFI nun auch kleinere Einrichtungen in den Blick. Zudem werden konkrete Fragen mit den Kommunen im kommunalen Koordinierungskreis besprochen und bearbeitet. Die Forderung des Antrags der Schaffung von 70.000 Plätzen in Landeseinrichtungen verkennt, dass der Aufbau der Landeseinrichtungen 2015/2016 nur mit der Unterstützung der Kommunen unter Inanspruchnahme ihrer Ressourcen gelingen konnte. Als Stichwort möchte ich nur die Belegung von Turnhallen nennen. Jetzt sind wir uns wahrscheinlich alle einig, dass wir das weitgehend verhindern wollen. Die Unterbringungskapazitäten sind in vielen Kommunen unbestritten nahezu erschöpft. Der Wohnungsmarkt ist jedoch auch ausgereizt. Die Situation ist heute, was den Wohnungsmarkt angeht, in fast allen Regionen unseres Landes eine völlig andere als 2015 und 2016. Das erschwert die Unterbringung von geflüchteten Menschen natürlich noch einmal. Ich möchte vor allem auch darauf hinweisen, dass wir viele finanzielle Anstrengungen unternehmen. Die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurden zuletzt rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht. Für jede vollziehbar ausreisepflichtige Person wird eine Einmalzahlung von 12.000 Euro gezahlt. Früher waren das 2.598 Euro. Außerdem wurden den Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro für ihre Ausgaben für Geduldete gezahlt. Für das laufende Jahr werden hierfür 100 Millionen Euro ausgezahlt, und diese Summe ist auch für das Jahr 2024 vorgesehen. Ferner hat das Land im Jahr 2022 Bundesmittel von insgesamt 562,3 Millionen Euro an die Kommunen weitergeleitet. Darüber hinaus hat das Land den Kommunen im April 2023 insgesamt 390,15 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“ als Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Die personelle Ausstattung der Einbürgerungs- und Ausländerbehörden – das habe ich eben schon gesagt – fällt in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Zusätzliche Stellen bei den Einbürgerungs- und Ausländerbehörden werden von der Landesregierung jedoch mit insgesamt 10 Millionen Euro – das heißt, pro Person bzw. Personalstelle 50.000 Euro – bezuschusst. Die Landesregierung war sich 25.05.2023 der prekären Situation der Ausländerbehörden bewusst, hat sie unterstützt und ihnen geholfen, soweit das im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung möglich war. Die von der bundesweiten Arbeitsgruppe zur Entlastung der Ausländerbehörden und zur Verschlankung der Prozesse – Nordrhein-Westfalen hat sich hier aktiv eingebracht hat – hat Maßnahmen skizziert, die eine erhebliche Entlastung des Personals der Ausländerbehörden zum Ziel haben. Eine zentrale Rolle spielt hierbei natürlich auch die Digitalisierung. Sie sehen, dass die Landesregierung in dieser Frage äußerst aktiv ist und sie alles tun wird, um mit dieser Situation fertig zu werden. Zurzeit ist das eben aufgrund der weltpolitischen Lage eine gewaltige Herausforderung, die alle staatlichen Ebenen fordert. Ich hoffe, dass wir dabei vor allem im Auge haben, das so hinzubekommen, dass in unserem Land eine gute Stimmung bleibt, damit diese Menschen, solange sie aus guten Gründen hier sind, menschenwürdig behandelt werden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
