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André Kuper

25.05.2023 Sitzungen 18/34

Vielen Dank, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann in Vertretung für Frau Ministerin Paul. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da sich unsere Gesellschaft in einem stetigen Wandel befindet, muss sich das Staatsangehörigkeitsrecht an diese gesellschaftlichen Veränderungen anpassen. Der hier vorliegende Antrag der SPD und die darin enthaltenen Forderungen sind teilweise heute schon Realität. Die Landesregierung hatte in der Integrationsministerkonferenz 2021 am 29. April unter der Überschrift „Modernisierung des Staatsangehörig-25.05.2023 keitsrechts – Erleichterungen bei der Einbürgerung“ bereits eine Verkürzung der Voraufenthaltsdauer sowie Erleichterungen bei den erforderlichen Sprachkenntnissen angeregt. Zudem ist die grundsätzliche Hinnahme von Mehrstaatigkeit bereits eines der erklärten Ziele des Modernisierungsgesetzes zum Staatsangehörigkeitsrecht. Eine frühzeitige Information der Einbürgerungs- und Ausländerbehörden über eingetretene rechtliche Änderungen ist bereits gängige Praxis in NRW. Darüber hinaus finanziert das MKJFGFI – dagegen ist MAGS ja schön – (Heiterkeit von der CDU und Marc Lürbke [FDP]) umfassende Schulungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden im Bereich des Ausländerrechts. Eines darf jedoch nicht verkannt werden: Die technische und personelle Ausstattung der Einbürgerungsund Ausländerbehörden fällt in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Wir können in diese nicht einfach hineinregieren. Die Landesregierung lässt die Kommunen aber nicht allein und finanziert zusätzliche Stellen bei diesen Behörden über das kommunale Integrationsmanagement. Auch die weitere Digitalisierung der Behörden ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Insbesondere die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verspricht eine erhebliche Entlastung für die Kommunen, zum Beispiel mit Blick auf den Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen sowie die Digitale Einbürgerung. Der digitale Einbürgerungsdienst wird im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes als sogenannter „Einerfür-alle-Dienst“ konzipiert und entwickelt und stellt dabei einen von 16 bundesweit ausgewiesenen „Fokus-Diensten“ dar. Der durch das Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Dienst beinhaltet daneben auch einen sogenannten „Quick-Check“, welcher für die Antragsteller eine Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht des Antrages bietet. Pilotkommunen dieses Dienstes wie beispielsweise die Stadt Bielefeld nutzen bereits den digitalen Einbürgerungsdienst und unterstützen durch Erfahrungen mit diesem im Praxiseinsatz die Verbesserung und Fortentwicklung. Nordrhein-Westfalen ist hier Vorreiter und setzt Maßstäbe. Weitere Maßnahmen zur Digitalisierung der Ausländerbehörden wurden auch im Rahmen des Clusterprozesses nach dem sogenannten Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium im Februar dieses Jahres skizziert, die mittelfristig großes Potenzial für eine erhebliche Entlastung haben. Landtag Soweit pauschal Einbürgerungskampagnen nach dem Beispiel von Hamburg gefordert werden, ist derzeit im Hinblick auf eine deutliche Zunahme der Einbürgerungszahlen ein entsprechender Bedarf nicht erkennbar. Darüber hinaus ist durch die eben genannte erleichterte Einbürgerung im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine weitere Steigerung der Antragszahlen zu erwarten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Schönen Dank für die Debatte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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