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Andrea Stullich

CDU 25.05.2023 Sitzungen 18/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag konkretisiert an vielen Stellen bereits laufende und notwendige Reformen. Deshalb ist er ein wichtiger Schritt im aktuellen Prozess, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu machen. Im Kern geht es darum, den Auftrag und das Profil der Anstalten zu schärfen, das Programmangebot zu flexibilisieren und die Gremien im Bereich der Qualitätssicherung zu stärken. Außerdem sollen die Häuser den Dialog mit dem Publikum intensivieren. Ferner sollen neue Maßstäbe den Gremien helfen, zu beurteilen, ob bei den Ausgaben die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wurden. In der Anhörung wurde unter anderem deutlich, dass diese Regelungen verfassungsrechtlich nicht beanstandet und medienrechtlich begrüßt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss in allen Häusern konsequent weitergehen – für mehr Sparsamkeit und Effizienz, übersichtlichere Strukturen und regionale Vielfalt. (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist insofern natürlich nicht das Ende dieses Reformprozesses. Er ist ein Zwischenschritt, der diesen Prozess weiter anschiebt. Das mag vielen im Moment nicht weit genug gehen. Aber den Staatsvertrag deshalb abzulehnen, würde bedeuten, auch seine Regelungen zum Auftrag, zum Profil und zur Stärkung der Gremien abzulehnen. Das wäre ein Rückschritt. Die Medienpolitik hätte ein ganzes Jahr verloren. Wir wären keinen Schritt weiter als im Frühjahr 2022. Kollege Witzel von der FDP hat vorgestern im Ausschuss gesagt – Zitat –: Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag muss zurück in die Montagehalle und überarbeitet werden. – Nein, Herr Witzel, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag muss endlich raus aus der Halle und rein in die Anstalten, damit er 25.05.2023 seine Wirkung entfalten kann. Genau diese Wirkung können Sie heute durch Ihre Zustimmung unterstützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Übrigen ist die Montagehalle, um im Bild zu bleiben, schon seit einem halben Jahr vom Vierten Medienänderungsstaatsvertrag besetzt. Der Entwurf hierfür sieht vor, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk strengere und einheitliche Regelungen für Transparenz, Gremienkontrolle und Compliance zu schaffen. Er wird den Anstalten weitreichende Reformen abverlangen. Aber er ermöglicht auch Chancen. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist eine der Reaktionen der Länder auf die skandalösen Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute abschließend beraten, war da längst auf dem Weg. Die Regierungschefs der Länder haben die genannten neuen Regelungen für den Programmauftrag bekanntlich schon im Juni letzten Jahres verabschiedet. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist also keineswegs der Abschluss des Reformprozesses. Eine Bedrohung für die Medienvielfalt, wie Herr Witzel vorgestern im Ausschuss gesagt hat, ist er schon gar nicht. (Ralf Witzel [FDP]: Da haben Sie den Exper- ten nicht zugehört!) Eine Bedrohung für die Medienvielfalt wäre es, lieber Kollege, wenn ARD und ZDF fusionierten, so wie Sie es vorschlagen. Denn wenn Medien fusionieren, gibt es zwangsläufig weniger Vielfalt, insbesondere auch weniger Meinungsvielfalt, (Ralf Witzel [FDP]: Wenn sie ganz vom Markt verschwinden?) und das ist schädlich für die Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen zügig vorangehen. Es geht vor allem darum, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Ziel muss ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein, der für sein vielfältiges Programm sparsam wirtschaftet, transparent in seinen Entscheidungen ist, über eine funktionierende Aufsicht verfügt, die senderübergreifende Zusammenarbeit stärkt und Strukturen verschlankt. Das Programm muss zum Profil der Sender passen und Angebote machen, die die Privatsender so nicht leisten können. Es muss regional verankert sein, unterschiedliche Meinungen und Perspektiven journalistisch vielfältig darstellen und die verschiedenen Lebenswelten der Menschen in Stadt und Land glaubwürdig abbilden. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Baustein auf diesem Weg eines gründlichen Reform-Landtag prozesses. Deshalb werden wir ihm zustimmen. Alles andere wäre ein Rückschritt. Den Entschließungsantrag, Herr Witzel, der uns heute kurz vor Toresschluss von der FDP noch erreicht hat, lehnen wir ab. Die Beratungen zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag kommen ja schon spätestens nach der Sommerpause. Außerdem sollten Sie, was den eigentlichen Reformprozess betrifft, doch wenigstens abwarten, was der Zukunftsrat an weiteren Vorschlägen noch auf den Weg bringt. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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